Schwerbehinderung: Merkzeichen "aG" außerhalb des Regelfalls

23.10.2013
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in einem aktuellen Verfahren entschieden, dass das Merkzeichen "aG" für die Feststellung eine außergewöhnlichen Gehbehinderung nicht lediglich in den Fällen der in der Anlage 2 zur Versorgungsmedizin-Verordnung genannten Regelbeispiele in Betracht kommt, sondern ebenso eine rechtliche Gleichstellung aufgrund erheblicher anderer Beeinträchtigungen möglich ist. Maßgeblich ist jeweils eine Gesamtbetrachtung im Einzelfall.
Unfallversicherung: Trinken während einer Arbeitspause nicht versichert

22.10.2013
Das Sozialgericht Dresden hat in einer aktuellen Entscheidung dargelegt, dass ein erlittener Unfall beim Trinken während des Wartens auf die wiederkehrende Funktionsbereitschaft eines Kopiergeräts nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung als Arbeitsunfall versichert ist.
Beamte: Beihilfe für In-vitro-Fertilisation

21.10.2013
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer sehr beachtenswerten Entscheidung dargelegt, dass ein Beamter in Baden-Württemberg für seine Ehefrau, die an Unfruchtbarkeit leidet, Beihilfe für die Aufwendung zu einer sogenannten In-vitro-Fertilisation erhalten kann. Bei dieser Methode der künstlichen Befruchtung kommt es außerhalb des Mutterleibs zur Befruchtung ihrer Eizellen mit Spendersamenzellen.
Anpassung einer Betriebsrente an Rentenentwicklung möglich

02.10.2013
Das Arbeitsgericht Hamburg hatte in einer aktuellen Entscheidung die Frage zu klären, ob und inwieweit die Anpassung einer Betriebsrente an die allgemeine Rentenentwicklung möglich ist. Im vorliegenden Streitfall ging es um die Ruhegehaltskasse für Beschäftigte der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft.
Krankenversicherung: Anspruch auf Elektrorollstuhl mit Stehfunktion

30.09.2013
Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht hat in einem ganz aktuellen Verfahren entschieden, dass Rollstuhfahrer zur Erfüllung ihres Grundbedürfnisses auf Stehen einen Anspruch auf Versorgung mit einem Elektrorollstuhl haben können, der eine Stehfunktion hat. Diese ermöglicht das sichere Aufstehen im Rollstuhl.
Unfallversicherung: Private Telefonate während der Arbeitszeit nicht versichert

26.09.2013
Das Hessische Landessozialgericht hat in einer aktuellen Entscheidung im Falle eines Lagerarbeiters entschieden, dass private Telefongespräche während der Arbeitszeit nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen, wenn damit die Arbeit nicht lediglich geringfügig unterbrochen wird.
"Behindertentestament": Testamentsvollstrecker müssen Vermögensanrechnung beachten

25.09.2013
Das Hessische Landessozialgericht hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass Testamentsvollstrecker im Rahmen von sog. "Behindertentestamenten" auch die Einkommens- und Vermögensanrechnungen der Sozialhilfe zu beachten haben. Erblasser, die ihr Vermögen schwerbehinderten Menschen zuwenden, die Sozialhilfe beziehen, sollten entsprechende Vorkehrungen treffen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Privilegierung des Behindertentestaments ins Leere geht.
Krankenversicherungsschutz bei Studium im Ausland

18.09.2013
Für viele Studenten stellt sich im Laufe des Studiums die Frage, wie es mit dem Krankenversicherungsschutz im Ausland bestellt ist. Hierzu sollte man einige Grundregeln kennen. In speziellen Fällen sollte man sich notfalls vorher beraten lassen, denn hinterher kann es nicht nur gefährlich, sondern auch teuer werden.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Anforderungen an die Berufsdarstellung (Transportunternehmer)

17.09.2013
Das Oberlandesgericht Köln hat in einer interessanten Entscheidung dargelegt, dass bei einer Klage auf Berufsunfähigkeitsleistungen die Angabe des Berufstyps und der Arbeitszeit nicht reicht, die Anforderungen an die Berufsdarstellung aber nicht überzogen werden dürfen.
Versorgung mit einem Hörgerät im einstweiligen Rechtsschutz

17.09.2013
Das Thüringer Landessozialgericht hatte darüber zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen die Versorgung mit einem Hörgerät im einstweiligen Rechtsschutz möglich ist. Hierzu bedarf es einer hinreichenden Glaubhaftmachung von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund.