Asylbewerber: Grundleistungen im Eilrechtsschutz
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17.05.2011
Die Stadt Hamm muss einer Asylbewerberin existenzsichernde Leistungen gewähren, für die sich ein Angehöriger nach dem Ausländerrecht zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes verpflichtet hat, ihr tatsächlich aber keinen Unterhalt leistet.