Bearbeitet das Jobcenter Ihren Widerspruch nicht? Haben Sie eine Rückforderung erhalten, z.B. wegen Erbschaft oder Einkommens? Ich begründe Ihren Widerspruch oder klage für Sie.

Ca. 13 % der Hamburger sind auf ‚Hartz 4’ angewiesen, also ca. 220.000 Menschen (Erwachsene und Kinder, inklusive „Aufstocker“). Diese werden vom Jobcenter team.arbeit.hamburg betreut. Dieses ist systematisch unterbesetzt, so dass auf einen Mitarbeiter i.d.R. mehrere hundert Kunden kommen.

Personalwechsel und Krankenstand im Jobcenter sind hoch, an rechtlicher Ausbildung mangelt es, Post bleibt liegen oder "kommt nicht an". Die Bescheide weisen eine erschreckende Fehlerquote auf. So gibt das Jobcenter schon von sich aus ca. über 30 % der Widersprüchen ganz oder teilweise statt.

Wichtige Post nie ohne Zugangsnachweis (Telefax-Sendebericht, Einschreibebeleg) an das Jobcenter schicken!

Vom Sozialgericht werden weiter über 40 % der Bescheide ganz oder teilweise aufgehoben, nicht eingerechnet die Fälle, in denen das Jobcenter mit Anerkenntnis oder Vergleich ein für sich nachteiliges Urteil abwendet. Damit sind über 50 % der Klagen ganz oder teilweise erfolgreich. Dies ist ein für staatliches Handeln im Behördenvergleich - z.B. zu Krankenkassen oder der Deutschen Rentenversicherung - desaströse Bilanz.

Wenn z.B. Ihr Widerspruch nicht bearbeitet wird (gesetzliche Frist 3 Monate) oder eine Aufhebung und Erstattung, bzw. Rückforderung erhalten haben, melden Sie sich gerne.

Ich biete Ihnen Unterstützung im Widerspruchs-, Klage- oder Eilverfahren vor dem Sozialgericht. Eine Untätigkeitsklage erhebe ich in Hamburg für Sie kostenneutral, d.h. Ihre Anwaltskosten wird das Jobcenter zu tragen haben.