Wurde Ihr Antrag auf Arbeitslosengeld abgelehnt, z.B. weil Sie krank geschrieben sind? Stimmt die Qualifikationsgruppe nicht? Ich berate Sie oder begründe Ihren Widerspruch.

Häufig muss Arbeitslosengeld nach Ende des Krankengeldes beantragt werden. Aber z.B. auch nach einer betriebsbedingten Kündigung, dem Ende der Befristung des Arbeitsvertrags, bei einer Insolvenz des Arbeitgebers oder bei einer Aufgabe der Selbständigkeit kann man gezwungen sein, sich arbeitslos zu melden.

Lassen Sie sich bei Krankheit nicht vom Arbeitsamt abweisen. Prüfen Sie die Höhe des Arbeitslosengeldes.

Hat das Arbeitsamt das Arbeitslosengeld abgelehnt, z.B. wegen angeblich "fehlender Verfügbarkeit" und Sie an das Jobcenter verwiesen, eine Sperrzeit verhängt oder ist das Arbeitslosengeld zu niedrig, z.B. weil die Qualifikationsgruppe falsch ist, lassen Sie sich rechtlich beraten.

Vielen ist auch nicht bekannt, dass Insolvenzgeld ohne Insolvenz beantragt werden kann, wenn der Arbeitgeber keinen Lohn zahlt und den Betrieb schließt oder verschwindet, ohne Insolvenz zu beantragen.

Ich berate Sie gerne zu diesen und anderen Fragen, begründe für Sie einen Widerspruch oder führe für Sie notwendigenfalls ein Eilverfahren oder Klageverfahren vor dem Sozialgericht.