Ist Ihr Elternteil pflegebedürftig und fordert das Sozialamt Auskunft über Ihr Einkommen und Vermögen? Wollen Sie eine Verwirkung geltend machen? Kontaktieren Sie mich.

Wenn Sie sich gegen Elternunterhalt verteidigen, geht es nicht darum, egoistisch, undankbar oder unsolidarisch zu sein. Es geht darum, sich legitimerweise auf das zu beschränken, was man leisten kann. Und oft muss leider zur Sprache gebracht werden, was der Elternteil selbst von Verpflichtungen gehalten hat. Der neben Kindesunterhalt und Altersvorsorge sozialpolitisch umstrittene Elternunterhalt erhält hier besondere Brisanz.

Lassen Sie eine Verwirkung des Elternunterhalts ('schwere Verfehlung', 'grobe Unbilligkeit', ugs. 'besondere Härte') rechtlich prüfen.

Nicht wenige Elternteile haben ihren Elternunterhalt nach den Maßstäben des Gesetzgebers und des Bundesgerichtshofs ganz oder teilweise verwirkt. Dies ist etwa der Fall, wenn der Elternteil "durch sein sittliches Verschulden" bedürftig geworden ist, z.B. vorwerfbar spielsüchtig (Stichwort: Zocken an der Börse) oder Alkoholiker oder drogenabhängig gewesen und dadurch verarmt ist. Oft haben Elternteile selbst nie oder kaum Unterhalt gezahlt oder schwere Verfehlungen begangen, z.B. das Kind als Kleinkind im Stich gelassen oder an die Großeltern abgegeben oder misshandelt oder bestohlen oder schwer beleidigt. In solch drastischen Fällen muss Elternunterhalt nicht hingenommen werden.

Lassen Sie sich im Zweifel anwaltlich beraten oder gegenüber dem Sozialamt vertreten. Denn nur, wer Urteile zum Elternunterhalt kennt, weiß, was, wann und wie man an das Sozialamt schreiben und besser nicht schreiben sollte.

Ich biete Ihnen rechtliche Beratung oder Vertretung gegenüber dem Sozialamt und formuliere für Sie einen Widerspruch gegen den Auskunftsbescheid und helfe Ihnen, wenn Sie eine Verwirkung geltend machen möchten. Zögern Sie nicht, mich anzusprechen.