Wurde Ihr Antrag auf eine Pflegestufe abgelehnt oder benötigen Sie einen behindertengerechten Umbau? Wurden Sie falsch gepflegt, z.B. bei einem Dekubitus? Ich helfe Ihnen gerne.
Beantragt man eine Pflegestufe, bekommt man Besuch vom Gutachter des MDK oder der Medicproof GmbH. Viele Mandanten berichten, die Gutachter seien wenig freundlich im Umgang, zu schnell und pateiisch in der Bewertung (Auftraggeber ist die Krankenkasse). Entsprechend oft folgt eine Ablehnung der Pflegestufe. Viele erkennen sich, Ihre Angehörigen oder Ihren Pflegealltag in den Gutachten nicht wieder.
Besonders häufig geht es um die Pflegestufe 1, um Pflegegeld, einen Pflegedienst oder Heimpflege zu bekommen. Hier zählt jede Minute.
Hierzu müssen Sie auf einen Pflegebedarf von mehr als 45 Minuten Grundpflege (Waschen, Ankleiden etc.) kommen. Gelegentlich geht es auch um einen behindertengerechten Umbau, z.B. des Badezimmers.
Ich helfe Ihnen gerne bei der Prüfung des Pflegegutachtens Ihrer Krankenkasse , der Begründung eines Widerspruches oder führe ich für Sie Klageverfahren vor dem Sozialgericht. Wir besprechen dazu gemeinsam Ihre Pflegesituation, etwaige Fehler im Pflegegutachten und holen ggf. schon im Widerspruchsverfahren oder im Klageverfahren ein unabhängiges Pflegegutachten ein.