Krankhaftes Untergewicht führt zu Mehrbedarf

16.09.2013
Das Sozialgericht Gießen hat in einem aktuellen Verfahren entschieden, dass stark untergewichtige Empfänger von Grundsicherungsleistungen einen Anspruch auf Übernahme von Kosten haben, die aufgrund des Mehrbedarfs für eine kostenaufwändige Ernährung entstehen. Dies sei nicht zuletzt notwenig, um einer Verschlimmerung des Gesundheitszustands entgegenzuwirken.
Berufsunfähigkeit von Busfahrern

13.09.2013
Das Landgericht Bremen hatte bereits 2004 über die Berufsunfähigkeit einer Busfahrerin zu entscheiden. Dabei ging es um die Frage, ob die Busfahrerin sich auf einen anderen Arbeitsplatz innerhalb des Verkehrsunternehmens verweisen lassen muss.
Hörgeräteversorgung zum Festpreis: Krankenkasse muss auf Hörgeräteakustiker einwirken

12.09.2013
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat in einem sehr beachtenswerten Urteil entschieden, dass gesetzlich Versicherte Anspruch auf Versorgung mit Hörgeräten oberhalb des vereinbarten Festbetrags haben können, wenn die Krankenkasse es versäumt hat, auf den Hörgeräteakustiker dahingehend einzuwirken, dass dieser das entsprechende Gerät zum Festpreis zur Verfügung stellt.
Gewaltopferentschädigung auch bei Zweifeln über Vorschädigungen

11.09.2013
Das Landessozialgericht Mainz hat entschieden, dass es für einen Anspruch auf Versorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz genügt, dass die Krankheit im direkten Zusammenhang mit dem belastenden Vorgang ausgebrochen ist. Später dürften zudem keine anderen Vorgänge bekannt werden, die für die Beschwerden ursächlich erscheinen.
Preisobergrenze bei Erstattung von Hörgeräten unwirksam

02.09.2013
Das Amtsgericht München hat in einer aktuellen und beachtenswerten Entscheidung dargelegt, dass die Angabe einer Preisgrenze in den Versicherungsbedingungen einer Krankheitskostenversicherung, wonach nur Hörgeräte oder sonstige Hilfsmittel in angemessener Ausführung erstattungsfähig sind, unwirksam ist. Dem Versicherten steht insoweit ein voller Ersatzanspruch unter Berücksichtigung des vertraglichen Selbstbehalts zu.
Beamte: Grippeschutzimpfung als Dienstunfall

30.08.2013
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer ganz aktuellen Entscheidung dargelegt, dass gesundheitliche Schäden, die aufgund einer vom Dienstherrn organisierten Impfung gegen die echte Influenza entstanden sind, als Dienstunfall anerkannt werden können. Dabei hat es die herkömmliche Abgrenzung zwischen dienstlichen und privaten Belangen modifiziert, da diese allein hier nicht zielführend ist.
Beteiligung von Schwerbehindertenvertretung auch bei Bewerbung eines Mitglieds notwendig

27.08.2013
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat in einem ganz aktuellen Urteil entschieden, dass bei der Entscheidung über die Bewerbung eines schwerbehinderten Bewerbers die betriebliche Schwerbehindertenvertretung selbst dann beteiligt werden muss, wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten zu den Bewerbern gehört.
Beamte: Feststellung der Schwerbehinderung unbedingt vor Ruhestandsversetzung

26.08.2013
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat entschieden, dass bei Beamten eine Versetzung in den Ruhestand nicht mehr nachträglich korrigiert werden kann. Dies hatte ich bereits vor einiger Zeit hier berichtet. Die Feststellung einer Schwerbehinderung sollte somit unbedingt im Vorfeld erfolgen, da andernfalls erhebliche Ruhegehaltsschäden drohen.
GKV: Anspruch auf Kostenübernahme für Kraftknoten zur Befestigung eines Rollstuhls

19.08.2013
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenkasse auch ein spezielles Sicherungssystem für Rollstühle im Auto, den sogenannten Kraftknoten, finanzieren muss. Dieser dient dem sicheren Transport von Rollstuhlfahrern. Im hier zugrunde liegenden Fall benötigte der Kläger den Kraftknoten insbesondere für den Transport zur Schule.
Private Krankenversicherung muss Multifunktionsrollstuhl bezahlen

16.08.2013
Das Landgericht Dortmund hat in einer wegweisenden Entscheidung die Rechte von schwerstbehinderten Versicherten gestärkt. Es erklärte eine Klausel im Versicherungsvertrag für unwirksam, nach der eine Kostenübernahme nur für Hilfsmittel in einfacher Ausführung stattfinden könne. Eine solche Klausel benachteiligt die Versicherten in unangemessener Weise. Die Kosten für den neuen Multifunktionsrollstuhl muss daher die Versicherung tragen.