Küchenchef einer Kantine: Höherwertiges Hörgerät bei beruflicher Notwendigkeit

24.10.2013
Das Sozialgericht Gießen hat in einer ganz aktuellen Entscheidung dargelegt, dass ein Küchenchef einer Kantine einen Anspruch auf ein höherwertiges Hörgerät hat, weil er in seinem Beruf auf eine besonders gute Hörfähigkeit angewiesen ist. Das Urteil lässt sich auf zahlreiche andere Verfahren - auch anderer Berufsgruppen - übertragen.
Witwenrente für eingetragene Lebenspartnerschaften auch rückwirkend

22.07.2013
Das Sozialgericht Gießen hat in einer aktuellen und sehr beachtenswerten Entscheidung die Rechte von Partnerinnen und Partnern einer eingetragenen Lebensgemeinschaft gestärkt. Der Träger der Rentenversicherung hätte zeitnah nach Inkrafttreten des Gesetzes, nach dem ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente auch für Hinterbliebene einer eingetragenen Lebenspartnerschaft besteht, hierüber informieren müssen. Hat er dies nicht, werden (teilweise erhebliche) Nachzahlung für die Vergangenheit fällig.
Witwenrente vom Versorgungswerk der Ärztekammer bei Unfall des Ehemannes

21.03.2013
Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass die hinterbliebene Ehefrau eines Zahnarztes auch dann Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente aus einer berufsständischen Versorgung hat, wenn der bei einem Unfall verstorbene Ehemann zum Zeitpunkt des Todes erheblich alkoholisiert war.
Berechnung der Rente von DDR-Flüchtlingen

18.02.2013
Die Rentenberechnung der am 18. Mai 1990 bereits in die Bundesrepublik übergesiedelten ehemaligen DDR-Bürger richtet sich nur für vor dem Jahr 1937 Geborene nach dem Fremdrentengesetz. Diese im Zuge der Wiedervereinigung durch die Rentenüberleitungsvorschriften erfolgte Stichtagsregelung ist verfassungsgemäß, so der 5. Senat des Hessischen Landessozialgerichts in einem kürzlich veröffentlichten Urteil.
Rentenversicherung: Versicherungspflicht einer PEKiP-Gruppenleiterin

27.12.2012
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass eine PEKiP-Gruppenleiterin (Prager-Eltern-Kind-Programm) in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 2 Satz 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch 6 pflichtversichert ist. Diese Entscheidung hat für viele Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter eine erhebliche Bedeutung.
Rentenversicherung: Sprachtrainer als selbstständige Lehrer versicherungspflichtig

06.12.2012
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in einem aktuellen Verfahren entschieden, dass auch selbstständige Sprachtrainer als Lehrer im Sinne von § 2 Satz 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch 6 zu behandeln sind und damit der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen.
Rentenversicherung: Witwenrente nach nur einer Woche Ehe

25.10.2012
Das Sozialgericht Heilbronn hat in einem ganz aktuellen Urteil aus dieser Woche entschieden, dass der Rentenversicherungsträger schon nach einer lediglich einwöchigen Ehe verpflichtet sein kann, eine Witwenrente zu zahlen.
Berufsunfähigkeitsrente eines Architekten

11.10.2012
Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis hat in einem Beschluss die Voraussetzungen für einen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente für einen Architekten näher konkretisiert. Da sich teilweise erhebliche Nachweispflichten ergeben können, ist es notwendig, sich rechtzeitig mit diesen auseinanderzusetzen.
Rentenversicherung: Rückzahlung von Witwenrente bei Wiederheirat

10.10.2012
Das Bundessozialgericht hat schon in einem Urteil aus dem Jahr 2010 klargestellt, dass bei einer nicht angezeigten Wiederheirat auch dann die überzahlten Beträge aus einer Witwen- oder Witwerrente zurückgezahlt werden müssen, wenn die Wiederheirat bereits mehr als zehn Jahre her ist. Da es sich um beträchtliche Beträge (hier ca. 32.000 Euro) handeln kann, sollten Sie sich in jedem Fall juristisch beraten lassen.
Gesetzliche Rentenversicherung: Anspruch auf höhenverstellbaren Schreibtisch

23.09.2012
Das Sozialgericht Dresden hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen höhenverstellbaren Schreibtisch gegen die gesetzliche Rentenversicherung im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben hat. Dieser Anspruch ist vorrangig gegenüber einem Anspruch gegen den Arbeitgeber auf behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes.