Das Sozialgericht Heilbronn hat in einem ganz aktuellen Urteil aus dieser Woche entschieden, dass der Rentenversicherungsträger schon nach einer lediglich einwöchigen Ehe verpflichtet sein kann, eine Witwenrente zu zahlen.

Die Klägerin und ihr verstorbener Ehemann waren schon bis zum Jahr 2002 fast 30 Jahre lang verheiratet. Sodann hatten sie sich aufgrund einer Alkoholerkrankung des Mannes, die für die Ehefrau nicht erträglich gewesen sei, voneinander scheiden lassen. In der Folgezeit hatte der Mann jedoch dann dem Alkohol abgeschworen und zudem "zum lebendigen Glauben an Jesus Christus" gefunden, weshalb es zur Versöhnung kam. Als bei dem Mann eine Krebserkrankung diagnostiziert wurde, pflegte ihn die Frau bis zu dessen Tod. Eine Woche zuvor wurde die zweite Ehe geschlossen. Die Rentenversicherung verweigerte aber die Anerkennung einer Witwenrente, da die Ehe zum Erhalt der Witwenrente geschlossen worden und der Tod des Ehemanns erkennbar nur noch eine Frage der Zeit gewesen sei. Hiergegen richtete sich die Klage der Klägerin.

Das Sozialgericht Heilbronn hat der Klage stattgegeben.

Dabei zeigte sich das Gericht davon überzeugt, dass die Ehe nicht aus finanziellen Erwägungen und zum Erhalt der Witwenrente geschlossen worden sei. VIelmehr könne man davon ausgehen, dass die tief religiöse Klägerin die Ehe mit ihrem Mann schloss, um vor Gott "ins Reine zu kommen". Wahre Liebe sei insoweit maßgeblich gewesen, wirtschaftliche Aspekte hätten hingegen keine Rolle gespielt. Dies bestätigten auch die als Zeugen gehörten Kinder des Ehepaares, wovon sich das Gericht beeindruckt zeigte. Zudem sei die finanzielle Absicherung der Klägerin aufgrund eines veritablen Eigenvermögens von rund 160.000 Euro auch ohne die Witwenrente gewährleistet.

Kommentar: Dem Urteil ist zuzustimmen. Jedoch muss herausgestellt werden, dass es insbesondere nicht auf die wirtschaftliche Situation der potentiellen Empfängerin einer Witwenrente ankommen kann. Entscheidend ist vielmehr, ob das Gericht im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu dem Ergebnis kommt, dass die Ehe nicht nur aus Versorgungsgesichtspunkten geschlossen worden ist. Dabei können vielfältige Gesichtspunkte eine Rolle spielen. Kontaktieren Sie mich in Ihrem Fall gerne.

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Veröffentlicht am

25.10.2012

Autor

Rechtsanwalt David Andreas Köper aus Hamburg Rechtsanwalt David Andreas Köper

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