Elterngeld: Lohnnachzahlung auf Arbeitsgerichtsurteil zu berücksichtigen

19.05.2010
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem im Jahr vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommen. Zu diesem gehört auch der rechtswidrig einbehaltene und erst aufgrund arbeitsgerichtlicher Verurteilung nachgezahlte Lohn. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts. Damit kritisierten die Richter erneut die bislang gängige, aber für rechtswidrig erklärte Praxis des hessischen Landesversorgungsamtes.
Behinderung: Steuerlicher Abzug von Unterhaltsaufwendungen / Altersvorsorge

19.05.2010
Mit Urteil vom 11. Februar 2010 VI R 61/08 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein schwerbehindertes Kind, das seinen Grundbedarf und behinderungsbedingten Mehrbedarf nicht selbst zu decken in der Lage ist, ein zur Altersvorsorge gebildetes Vermögen nicht vor der Inanspruchnahme elterlichen Unterhalts verwerten muss. Die Eltern können die Unterhaltsaufwendungen deshalb als außergewöhnliche Belastungen bei ihrer Einkommensteuerfestsetzung abziehen.
Rentenversicherung: Taxi statt Rente

18.05.2010
Wer aus gesundheitlichen Gründen nur begrenzte Wegstrecken zurücklegen kann, soll nach Ansicht des Hessischen Landessozialgerichts keine Rente wegen Erwerbsminderung bekommen, soweit ihm ausreichende Mobilitätshilfen zugesichert worden sind.
Pflegeversicherung: Pflege- TÜV ist nicht verfassungswidrig

14.05.2010
(Essen) Transparenzberichte der gesetzlichen Krankenkassen über Leistungen und Qualität von Pflegeheimen ("Pflege-TÜV") sind nicht verfassungswidrig und dürfen von den Kassen im Internet veröffentlicht werden. Das hat jetzt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) in einem Grundsatzbeschluss des vorläufigen Rechtsschutzes auf Antrag eines Pflegeheims aus Bochum entschieden.
Arbeitslosengeld 2: Kein Anspruch auf Personalcomputer als Erstaustattung

11.05.2010
Essen. Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz-IV-Leistungen“) haben keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Erstanschaffung eines PC. Das hat jetzt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) entschieden und den Beschluss des Sozialgerichts Detmold, der Klägerin wegen fehlender Erfolgsaussicht ihrer Klage keine Prozesskostenhilfe zu bewilligen, bestätigt.