Sozialhilfe: Private Krankenversicherung im Basistarif
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03.06.2010
Essen. Nach einer aktuellen Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) im einstweiligen Rechtsschutz ist es einem privat krankenversicherten Sozialhilfebezieher zuzumuten, in den so genannten Basistarif zu wechseln, um die Belastung des Sozialhilfeträgers möglichst gering zu halten.
Sozialhilfe: Keine Chemotherapie für Deutschen in Thailand
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25.02.2010
Der 7. Senat des Landessozialgerichts B.-W. hat mit Urteil vom 25.02.2010 entschieden, dass die Kosten einer Chemotherapie in Thailand nicht vom Sozialhilfeträger übernommen werden.
Krankenversicherung: Übernahme des halbierten Beitrages im Basistarif durch Sozialhilfeträger
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25.11.2009
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden (Urteil vom 29.10.2009), dass die Sozialhilfeträger verpflichtet sind, die Hälfte der im so genannten Basistarif bei einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung anfallenden Versicherungsbeiträge zu übernehmen. Eine Begrenzung auf die Versicherungsbeiträge für Bezieher von Arbeitslosengeld II ist unzulässig.
Sozialhilfe: Verwertung eines Bestattungsvorsorgevertrages unzumutbar
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25.11.2009
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden (Urteil vom 29.10.2009), dass die Verwertung eines Bestattungsvorsorgevertrages eine unzumutbare Härte im Sinne des Sozialhilferechts darstellt.
Private Krankenversicherung: Kein Ruhen bei Bezug von Hartz 4 oder Sozialhilfe
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26.10.2009
Das Sozialgericht Dresden hat entschieden (Beschluss vom 18.09.2009, Az.: S 29 AS 4051/09 ER), dass eine private Krankenversicherung die Versicherung nicht "ruhend stellen", d.h. Leistungen verweigern kann, weil der Hartz 4- oder Sozialhilfeträger nur einen geringen Zuschuss zahlen will und deshalb Beitragsrückstände auflaufen.