Asylbewerber: Grundleistungen im Eilrechtsschutz

17.05.2011
Die Stadt Hamm muss einer Asylbewerberin existenzsichernde Leistungen gewähren, für die sich ein Angehöriger nach dem Ausländerrecht zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes verpflichtet hat, ihr tatsächlich aber keinen Unterhalt leistet.