Wurde Ihr Antrag auf Frührente abgelehnt? Läuft bei Ihnen ein Statusfeststellungsverfahren? Sollen Sie Beiträge nachzahlen? Ich berate oder vertrete Sie gegenüber der Deutschen Rentenversicherung oder vor Gericht.

Eine Frührente (Rente wegen Erwerbsminderung) von der Deutschen Rentenversicherung kann grundsätzlich erhalten, wer weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann (volle Rente) oder 3- unter 6 Stunden täglich arbeiten kann (halbe Rente). Wer vor dem 2.1.1961 geboren ist, kann u.U. auch eine Rente wegen Berufsunfähigkeit erhalten. Ich helfe Ihnen gerne schon beim Antrag, beim Begründen eines Widerspruchs oder der Klage vor dem Sozialgericht.

Vorsicht beim Ausfüllen von Fragebögen der DRV zur Statusfeststellung oder Prüfung der Versicherungspflicht (Formulare V0027, C0031, C0032, C0033, V0020) sowie Erhebungsbögen zur Prüfung der Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG).

Ein Statusfeststellungsverfahren bedeutet, dass die Clearingstelle der Rentenversicherung prüft, ob ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt, z.B. als Geschäftsführer-Gesellschafter. Dies kann für betroffene Unternehmen bei positiver Feststellung zu hohen Beitragsnachzahlungen für vergangene Jahre führen. Gleiches gilt bei einer Prüfung der Versicherungspflicht als Selbständiger.

Ich vertrete Sie gegenüber der Rentenversicherung und helfe beim Ausfüllen der Formulare und Beantwortung der Fragen in den Formularen V0027 (Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status), C0031 (Anlage zum Statusfeststellungsantrag zur Beschreibung des Auftragsverhältnisses), C0032 (Anlage zum Statusfeststellungsantrag für Gesellschafter / Geschäftsführer einer GmbH), C0033 (Anlage zum Statusfeststellungsantrag für mitarbeitende Angehörige), V0020 (Fragebogen zur Feststellung der Versicherungspflicht kraft Gesetzes als selbständig Tätiger).

Ferner helfe ich Ihnen bei der Ablehnng einer REHA oder Umschulung und begründe auch hier Ihren Widerspruch oder stelle für Sie einen Eilantrag beim Sozialgericht.