Erfolgreicher Widerspruch gegen die Ablehnung einer Mutter-Kind-Kur durch die Techniker Krankenkasse.

Techniker Widerspruch Mutter-Kind-Kur

In diesem Fall hatte die Techniker Krankenkasse der Mandantin eine Mutter-Kind-Kur verweigert mit der Begründung, nach einer Stellungnahme des Medizinischen Dienstes lägen angeblich die Voraussetzungen für eine Mutter-Kind-Kur nicht vor. Rechtsanwalt Köper hat erfolgreich Widerspruch erhoben und dargelegt, dass alle rechtlichen und medizinischen Voraussetzungen für eine Mutter-Kind-Kur erfüllt sind. Die Techniker Krankenkasse hat dem Widerspruch nach erneuter Prüfung stattgegeben, die MuKiKu wurde schließlich doch bewilligt und die Rechtsanwaltskosten erstattet.

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