Erfolgreicher Widerspruch gegen eine Rückforderung der Deutschen Rentenversicherung wegen Überzahlung.

In diesem Fall hatte die Deutsche Rentenversicherung die Mandantschaft aufgefordert, einen Beitragszuschuss i.H.v. ca. 19.000 € binnen 2 Wochen zurückzuzahlen. Nach Prüfung der Rechtslage und Widerspruch durch Rechtsanwalt Köper hob die Deutsche Rentenversicherung den Bescheid über die Rückforderung auf, verzichtete auf die Rückzahlung und übernahm Rechtsanwaltskosten.
