Erfolgreicher Widerspruch gegen die Ablehnung von Pflegeleistungen durch die BARMER Pflegekasse.

BARMER Widerspruch Pflegegrad-Ablehnung nach MDK-Prüfung

In diesem Fall hatte die BARMER Pflegekasse aufgrund eines Pflege-Gutachtens des Medizinischen Dienstes die Anerkennung eines Pflegegrades und die Gewährung von Pflegeleistungen abgelehnt. Nach gemeinsamer Besprechung des Sachverhalts und Widerspruchsbegründung durch Rechtsanwalt Köper ließ die BARMER den Vorgang erneut durch den Medizinischen Dienst prüfen und gab dem Widerspruch schließlich statt, so dass monatlich Pflegeleistungen nach einem Pflegegrad von 2 gezahlt wurden.

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