Erfolgreicher Widerspruch gegen die Aufforderung zur Reha-Antragstellung durch die AOK Baden-Württemberg.

AOK Baden-Württemberg Widerspruch Aufforderung zur Reha-Antragstellung

Hier hatte die Mandantschaft von der AOK Baden-Württemberg eine Aufforderung zur Stellung eines Reha-Antrags erhalten. Das Dispositionsrecht des Versicherten wurde eingeschränkt, so dass der Reha-Antrag in einen Rentenantrag hätte umgedeutet werden können. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage und eingehender Widerspruchsbegründung hat die AOK Baden-Württemberg die Aufforderung aufgehoben und dem Widerspruch abgeholfen. Die Mandantschaft musste nicht befürchten, "in die Rente abgedrängt zu werden".

Ansehen