Dieses Muster können Sie verwenden, um Untätigkeitsklage beim Sozialgericht zu erheben, wenn Ihr Antrag oder Ihr Widerspruch nicht fristgerecht bearbeitet wurde.
Hat das Jobcenter, Arbeitsamt, Versorgungsamt, eine gesetzliche Krankenkasse, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, die Deutsche Rentenversicherung oder ein anderer Sozialleistungsträger Ihren Antrag oder Widerspruch nicht innerhalb von 6, bzw. 3 Monaten beschieden? Dann wehren Sie sich mit einer Untätigkeitsklage beim Sozialgericht!
Hinweis: Bei Anträgen oder Widersprüchen in Hamburg können Sie die Untätigkeitsklage kostenneutral durch mich einlegen lassen. Melden Sie sich gerne bei mir. Wenn es um dringend benötigte Sozialleistungen geht und Ihr Antrag nicht bearbeitet wird, ist eventuell keine Untätigkeitsklage, sondern ein Eilantrag beim Sozialgericht erforderlich.
Autor
Rechtsanwalt David Andreas Köper
Urheber
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