Das Landessozialgericht Berlin Brandenburg hat entschieden (Urteil vom 05.03.2009, Az.: L 31 R 1690/08), dass trotz einer Ehedauer von unter einem Jahr ein Anspurch auf Witwenrente bestehen kann, wenn die Ehe dem Zweck der gegenseitigen Fürsorge und Pflege dient.

Das Gericht war überzeugt davon, dass ein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung nicht alleiniger oder überwiegender Zweck der Heirat war (sog. Versorgungsehe). Die Klägerin habe in der mündlichen Verhandlung vor dem Gericht glaubhaft ausgeführt, dass sie jederzeit bereit gewesen wäre, den Versicherten auch früher zu heiraten. Die Angaben der Klägerin seien spontan, offen und ehrlich erfolgt und zu keinem Zeitpunkt sei der Eindruck entstanden, die Klägerin mache Angaben, die sie sich vorher zurecht gelegt und deren mögliche Folgen sie zuvor abgewogen habe. Auch die finanziellen Verhältnisse der späteren Eheleute vor der Heirat sprächen gegen eine Versorgungsehe. Die Klägerin stünde mit Bezug der Witwenrente auch nicht besser da als zuvor, als sie noch Sozialhilfe bezog. Schließlich hätten beide Ehepartner zum Zeitpunkt der Heirat keine Kenntnis von den lebensbedrohlichen Krankheiten des verstorbenen Versicherten gehabt. Zum Zeitpunkt der Heirat habe zwar schon eine grundsätzlich bedrohliche Krebserkrankung vorgelegen. Das alsbaldige Ableben sei jedoch nicht zu erwarten gewesen. Eine akute Verschlechterung des Gesundheitszustandes sei erst einige Monate nach der Heirat eingetreten.

--

Das Urteil zeigt, dass es stets auf die Besonderheiten des Einzelfalles ankommt. Wenn Sie Fragen zur Witwenrente haben, kontaktieren Sie mich gerne.


Kommentare


Seien Sie die erste Person, die einen Kommentar zu diesem Artikel abgibt.


Kommentar schreiben

Veröffentlicht am

05.06.2009

Autor

Rechtsanwalt David Andreas Köper aus Hamburg Rechtsanwalt David Andreas Köper

Hinweis

Der Artikel spiegelt die Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Die Rechtslage kann sich jederzeit ändern.

Urheber

© Rechtsanwalt Köper (Gilt nicht für gekennzeichnete Pressemitteilungen, Medieninformationen und Gerichtsentscheidungen)

Downloads