Wenn beispielsweise nach einem Unfall der Haftpflichtversicherer der Gegenseite eine 'Verzögerungstaktik fährt', also die Schadenregulierung bei eindeutiger Haftungslage durch immer neue Informationsanforderungen o.Ä. verzögert, kann sich dadurch das Schmerzensgeld erhöhen.
OLG Koblenz, Beschluss vom 06. Januar 2016 – 5 U 1148/15 –, Rn. 16: Zwar kann ein zögerliches Regulierungsverhalten bedeutsam für die Höhe des zuzuerkennenden Schmerzensgeldes sein. Ein Ausgleichszuschlag kommt aber nur dann in Betracht, wenn ein schützenswertes Interesse an der prozessualen Haltung der beklagten Partei nicht besteht, weil die Rechtslage eindeutig ist, der Schädiger also grundlos die Entschädigungszahlung verzögert und davon auszugehen ist, dass durch das Regulierungsverhalten des Leid des geschädigten Patienten in der Gesamtschau erhöht und deshalb ein zusätzlicher Ausgleich zu gewähren ist (vgl. etwa OLG Naumburg, VersR 2002, 1295).
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Veröffentlicht am
27.06.2018
Autor
Rechtsanwalt David Andreas Köper
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28.01.2019, 22:02 Uhr
Wäre auch ein Anspruch gemäß § 3 Abs. 3 (Anlage Ziffer 27) UWG denkbar? Alternativ 4a Abs. 2 UWG? Aussitzen von Ansprüchen... ganz miese Tour ggü. Verbrauchern allgemein und Kranken im Speziellen. Gruß aus München!
30.01.2019, 10:44 Uhr
Sehr geehrter D.,
herzlichen Dank für Ihren Beitrag, sind Sie vom Fach? Für die Blog-Leser hier der Wortlaut der Vorschriften:
Interessanterweise findet sich hierzu kein Rechtsprechungseintrag in Juris - möglicherweise hat sich hier noch kein klageberechtigter Verbraucherschutzverband gefunden, der hier einmal für die Versicherten eine Bresche schlägt. Freilich bedürfte es dazu eines Nachweises der unzulässigen Anforderung unnötiger Unterlagen oder der systematischen Nichtbeantwortung. Hiflreich sind diese Vorschriften aber sicherlich allemal, um den Versicherer im Antragsverfahren zur Räson zu bringen und die Einschaltung eines Verbraucherschutzverbandes in Aussicht zu stellen. Und schließlich auch noch einmal für die Schmerzensgeldbemessung ein Argument. Freundliche Grüße nach München! D. Köper