Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hat bei den Vereinten Nationen (UN) das sogenannte Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes unterzeichnet und damit gemeinsam mit 17 weiteren Staaten die Rechte der Kinder in Deutschland gestärkt.

In den Medien wurde diese Unterzeichnung teilweise als "Festtag" für alle Kinder bezeichnet. Ob diese hochtrabenden Worte auch tatsächlich eine veritable Verbesserung für die Rechte von Kindern mit sich bringen wird, kann nur die Zukunft zeigen. Fakt ist jedoch: Kinder und Jugendliche können ihre Rechte künftig eigenständig bei den Vereinten Nationen einklagen. Möglich macht dies ein sogenanntes Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention, das 18 Staaten am vergangenen Dienstag (28.02.2012) in Genf unterzeichnet haben.

Kinder und Jugendliche können demnach bei einem UN-Kinderrechtsausschuss klagen, wenn in ihrem Heimatland der Rechtsweg ausgeschöpft ist.

Bei Fragen zur dieser Möglichkeit oder zur Vetretung in einem solchen Verfahren kontaktieren Sie mich gerne.


Kommentare


Seien Sie die erste Person, die einen Kommentar zu diesem Artikel abgibt.


Kommentar schreiben

Veröffentlicht am

02.03.2012

Autor

Rechtsanwalt David Andreas Köper aus Hamburg Rechtsanwalt David Andreas Köper

Hinweis

Der Artikel spiegelt die Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Die Rechtslage kann sich jederzeit ändern.

Urheber

© Rechtsanwalt Köper (Gilt nicht für gekennzeichnete Pressemitteilungen, Medieninformationen und Gerichtsentscheidungen)

Downloads