Ein (großzügiger) Zuschuss zur doppelten Haushaltsführung anstelle eines adäquaten Gehalts verringert nicht den Beitrag zur Sozialversicherung.

Ein Steuerberater aus dem Lahn-Dill-Kreis zahlte seiner Angestellten 2 Jahre lang einen Bruttolohn von knapp 500 € sowie einen steuerfreien Zuschuss für doppelte Haushaltsführung in Höhe von 700 € pro Monat. Jetzt muss er Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Beschluss das Hessische Landessozialgericht.

Der Zuschuss für doppelte Haushaltsführung müsse zwar 2 Jahre lang nicht versteuert werden. Sozialversicherungsfrei sei er jedoch nur, wenn er zusätzlich zum Lohn gezahlt werde. Hiervon könne – so die Richter – bei einem Bruttolohn von weniger als 500 € für eine in Vollzeit tätige Steuerfachgehilfin nicht ausgegangen werden. Auch für den Steu-erberater und seine Angestellte sei dieser Lohn offensichtlich nicht adäquat gewesen. Schließlich habe die Fachangestellte im ersten Monat ihrer Tätigkeit 1.100 € (brutto) und zwei Jahre später knapp 1.600 € (brutto) erhalten - ohne zusätzlichen Zuschuss.

Quelle: Pressemitteilung des Hessischen Landessozialgerichts vom 13.01.2010.


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Veröffentlicht am

13.01.2010

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Rechtsanwalt David Andreas Köper aus Hamburg Rechtsanwalt David Andreas Köper

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