Das Bundessozialgericht hat sich vorgestern in einem aktuellen Verfahren zum Rechtsanspruch auf Versorgung mit einem Rollstuhl-Bike geäußert.

Das Gericht hat dabei festgestellt, dass das Rollstuhl-Bike grundsätzlich ein Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung sei und zwar nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern bei zusätzlichen Merkmalen auch für Erwachsene, denn es könne zur Gewährleistung des allgemeinen Grundbedürfnisses der Bewegungsfreiheit und zur Erschließung eines gewissen körperlichen Freiraums (im Nahbereich der Wohnung) dienen. Der "Nahbereich der Wohnung" sei allerdings nicht, wie von anderen Gerichten angenommen, auf einen Radius von 500 m um die Wohnung begrenzt. Im Nahbereich im Sinne des gesetzlichen Krankenversicherungsrechts würden Wege mit unterschiedlicher Zielsetzung zurückgelegt, nämlich zur Gesundheitserhaltung (Besuch von Ärzten, Therapeuten), zur Versorgung (Einkaufen, Bankgeschäfte usw.) sowie zur Freizeitgestaltung (' um an die frische Luft zu kommen'); dies verbiete eine Festlegung eines bestimmten Radius.

Hier müsse als Maßstab der Bewegungsradius gelten, den ein nicht behinderter Mensch üblicherweise noch zu Fuß erreicht. Dem behinderten Menschen müsse dies schmerzfrei und möglichst ohne fremde Hilfe möglich sein, wobei die Zeitspanne zur Wegbewältigung nicht wesentlich über der eines gesunden Menschen liegen dürfen. Diesen so beschriebene Nahbereich erschlössen sich behinderte Menschen in aller Regel mit den üblichen Hilfsmitteln der Krankenversicherung, insbesondere mit einem aktiv rollstuhlgebundene die Bewilligung mit einem Aktivrollstuhl sei der Klägerin aber nicht mehr möglich. Insbesondere bestehe bei ihr im Falle weiterer Benutzung des Aktivrollstuhls die Gefahr einer weiteren Schädigung der Arme. Deshalb hätte ihr die Krankenkasse ausnahmsweise das begehrte Rollstuhlbike zur Verfügung stellen müssen, damit sie sich im Nahbereich der Wohnung gut bewegen kann.

Quelle: Terminbericht des Bundessozialgerichts vom 18.05.2011.


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Veröffentlicht am

19.05.2011

Autor

Rechtsanwalt David Andreas Köper aus Hamburg Rechtsanwalt David Andreas Köper

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