Die Justizminister der Länder haben beschlossen, das Sozialgerichtsgesetz dahingehend ändern zu wollen, dass Jobcenter bei jeder erhobenen Klage Gerichtskosten zahlen müssen. Hintergrund ist die Hartz-4-Klageflut und die Tatsache, dass ca. 50 % der Klagen jedenfalls teilweise Erfolg haben.

Am Mittwoch plädierten die Länderminister für weitere Schritte zur Eindämmung der Klagen an den Sozialgerichten. Bei der Justizministerkonferenz in Halle schlossen sich einstimmig allen Minister dem Antrag des Landes Berlin an, wie die Justizverwaltung Berlin mitteilte. Wie ein Behördensprecher mitteilte, solle nun eine Arbeitsgruppe (AG) gebildet werden, die den Gesetzesvorschlag ausarbeitet. An der AG nehmen insgesamt acht Bundesländer teil. Darunter sind Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland- Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Nach Meinung der Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) ist die Grenze der Belastbarkeit längst erreicht. Ein Vorschlag von der Aue ist, die Jobcenter zukünftig an den Gerichtskosten zu beteiligen. Die Behörden sollen mit dieser Methode dazu gebracht, bereits im Vorfeld einzulenken und Klagen zu vermeiden. „Denn die Hälfte aller Hartz IV Klagen ist zu mindestens teilweise berechtigt“, sagte von der Aue. Es sei nicht einzusehen, warum ausgerechnet die Jobcenter von einer solchen Gebühr befreit blieben. Schließlich müssten auch die gesetzlichen Rentenversicherungen oder Krankenkassen im Streitfall für jedes Verfahren bei den Sozialgerichten einen Pauschalbetrag entrichten.

Quelle (auszugsweise): www.gegen-hartz.de


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Veröffentlicht am

20.05.2011

Autor

Rechtsanwalt David Andreas Köper aus Hamburg Rechtsanwalt David Andreas Köper

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