Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hatte in einem aktuellen Urteil (10.05.2011) über eine Rente wegen teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit zu entscheiden.
In dem entschiedenen Fall ging es um einen Betonwerker, der wegen eines Knieschadens, Arthrose und einer Knieumstellung einen Rentenantrag zur Erlangung einer "Frührente" (ugs.) gestellt hatte. Das Gericht kam nach Anhörung mehrerer Gutachter zwar zu dem Ergebnis, dass der Kläger seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Betonwerker nicht mehr ausüben kann. Allerdings - und daran scheiterte der Kläger in diesem Fall aus rechtlichen Gründen- stünde dem Kläger kein Berufsschutz als Betonwerker zu. Der Kläger habe zunächst Metzger gelernt, sich von diesem Ausbildungsberuf aber gelöst und als Betonwerker gearbeitet. Diesen Beruf habe er aber weder im Sinne einer mindestens zweijährigen Ausbildung erlernt noch sei er tariflich als Facharbeiter eingestuft gewesen. Der Kläger sei daher auf "leichte Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarkts" verweisbar.
Beachten Sie aber: "Frührenten"-Fälle sind immer Einzelfälle - es kommt immer auf den Gesundheitszustand des Einzelnen an.
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Veröffentlicht am
14.06.2011
Autor
Rechtsanwalt David Andreas Köper
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Urheber
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