Für Personen, die in ihrer Mobilität erheblich eingeschränkt sind, stellt sich irgendwann die Frage, ob diese Beeinträchtigung auch Niederschlag in einem Schwerbehindertenausweis findet. So hatte auch das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in einem Urteil darüber zu befinden, unter welchen Voraussetzungen das Merkzeichen "aG" (außgergewöhnlich gehbehindert) zuerkannt werden kann. Diese Feststellung zieht straßenverkehrsrechtlich die Gewährung von Parkerleichterungen nach sich.
Der 1943 geborene Kläger ist aufgrund einer im Jahre 1998 erlittenen osteoporotischen Kompressionsfraktur des 1. Lendenwirbelsäulenkörpers schwerbehindert (GdB von 80). Er streitet sich mit der zuständigen Behörde über die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" (außergewöhnlich gehbehindert).
Im Zuge dieses Verfahrens hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts dargelegt, unter welchen Voraussetzungen die Zuerkannung dieses Merkzeichens möglich ist.
Für die Einschätzung einer außergewöhnlichen Gehbehinderung kommt es dabei nicht darauf an, über welche Wegstrecken hinweg sich ein schwerbehinderter Mensch außerhalb seines Kraftfahrzeugs noch bewegen kann. Vielmehr ist entscheidend, unter welchen Bedingungen ihm dies noch möglich ist. Eine außergewöhnliche Gehbehinderung ist insoweit in den Fällen anzunehmen, in denen eine Bewegung nur noch mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung möglich ist.
Im hier zugrunde liegenden Fall kam eine Zuerkannung nicht in Betracht, weil der Betroffene noch ohne fremde Hilfe seine eigene Wohnung verlassen und wiederaufsuchen konnte, ohne dass diese die entsprechende Schwelle der Überanstrengung überschreitet. Dies schließt eine Zuerkannung nach Ansicht des Gerichts aus. Anderes würde nur in den Fällen gelten, in denen der Betroffene zwar ohne fremde Hilfe von Dritten, aber nur mit einem Rollstuhl zur Verlassen und Aufsuchen der Wohnung fähig wäre. In solchen Fällen ist eine Zuerkennung möglich und auch die Regel.
Beachten Sie: Eine Feststellung kann stets nur im Einzelfall erfolgen. Sollten Sie einen ablehnenden Bescheid auf Ihren Antrag hin erhalten, kontaktieren Sie mich gerne.
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2010.
Kommentare
Kommentar schreiben
Veröffentlicht am
02.05.2012
Autor
Rechtsanwalt David Andreas Köper
Hinweis
Der Artikel spiegelt die Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Die Rechtslage kann sich jederzeit ändern.
Urheber
© Rechtsanwalt Köper (Gilt nicht für gekennzeichnete Pressemitteilungen, Medieninformationen und Gerichtsentscheidungen)
19.08.2019, 15:25 Uhr
14.02.2020, 10:50 Uhr
Das Landessozialgericht Hamburg hat in einer Entscheidung zum Merkzeichen aG bei hirnorganischen Erkrankungen ausgeführt: