Das Urteil des OLG Frankfurt vom 18.10.2018, Aktenzeichen 22 U 97/16 ist von ganz erheblicher Bedeutung für die taggenaue Berechnung des Schmerzensgeldes bei Dauerschäden. Hier finden Sie eine Berechnungsvorlage für Excel mit den aktuellen Jahreswerten für 2019.

Blaulicht

OLG Frankfurt, Urteil vom 18. Oktober 2018 – 22 U 97/16 –, Rn. 69: Dieser Grad der Schädigungsfolgen ist ein Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung eines Gesundheitsschadens, drückt also genau die Lebensbeeinträchtigungen aus, die für die Bemessung des Schmerzensgeldes relevant sind.

Richter, Rechtsanwälte und Betroffene finden hier unter "Downloads" eine Excel-Vorlage, bzw. ein Tool zum Berechnen des täglichen, monatlichen, vierteljährlichen und jährlichen Schmerzensgeldes und einige Erläuterungen zum Berechnen des Schmerzensgeldes, insbesondere zum sozialrechtlichen GdS (Grad der Schädigungsfolgen), mit dem die meisten Zivilrechtler normalerweise eher wenig Berührung haben. Die Ermittlung des GdS entspricht dem Grunde nach der Bemessung des GdB (Grad der Behinderung). Hinreichend klar muss allerdings sein, dass der GdS-/GdB-Wert auf die Schädigung zurückzuführen ist (Akten des Versorgungsamts beiziehen, bzw. einsehen). Wenn die/der Geschädigte nicht zufällig einen Vorschaden im geschädigten Bereich aufweist, bzw. nach Aktenlage kein konkreter Anhalt oder verfolgenswerter Vortrag des Schädigers hierzu vorliegt, dürfte die Kausalitätsfrage tendenziell wenig Schwierigkeiten bereiten. Rechtsanwälte von Geschädigten sollten sich zügig um eine Feststellung des GdB beim Versorgungsamt bemühen, um entsprechend vortragen und beim Gegner oder bei Gericht einen Feststellungsbescheid vorlegen zu können (Google: "Erstfeststellungsantrag GdB + Wohnort"). Der "GdS" wird von den Versorgungsämtern nur für zivilrechtliche Zwecke nicht amtlich festgestellt. Es dürfte jedoch häufig eine behördliche Feststellung des GdB genügen, da die Werte nach gleichen Maßstäben, nämlich der Tabelle in der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung bemessen werden. Gutachter können bei Bedarf von den Sozialgerichten benannt werden. Das Bruttonationaleinkommen (BNA) für 2019 wurde unlängst vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht. Für das Jahr 2018 errechnet sich z.B. bei einem GdS von 50 ein Schmerzensgeld-Tagessatz von 50 % von 243,35 € =121,67 €. Für Kommentare, Hinweise und Anmerkungen zur Berechnungshilfe bin ich dankbar.


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Veröffentlicht am

10.06.2019

Autor

Rechtsanwalt David Andreas Köper aus Hamburg Rechtsanwalt David Andreas Köper

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Der Artikel spiegelt die Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Die Rechtslage kann sich jederzeit ändern.

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© Rechtsanwalt Köper (Gilt nicht für gekennzeichnete Pressemitteilungen, Medieninformationen und Gerichtsentscheidungen)

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