Das Sozialgericht Trier hat in einem ganz aktuellen Verfahren entschieden, dass ein Praktikum, das zwischen der Ablegung des Abiturs und dem Beginn eine Studiums absolviert wird, auch dann einen Anspruch auf Weiterzahlung der Waisenrente begründet, wenn das Praktikum nicht im direkten Zusammenhang mit der Aufnahme des Studiums steht und für dieses nicht erforderlich wäre.

Waisenrente wird längstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder es sich um eine Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten handelt, die höchstens vier Monate betragen darf. Problematisch ist dieser Übergangszeitraum, wenn das Abitur - wie in einigen Bundesländern üblich - schon im Frühjahr abgelegt wird. Für den Fall, dass dieser vier Monate übersteigt, würde stets der Leistungsanspruch entfallen.

Diesem Problem lässt sich damit begegnen, in der Zwischenzeit ein entsprechendes Praktikum zu absolvieren. So tat es auch die Klägerin dieses Falls, die zwischen ihrem Abitur im März 2010 und ihrem Studienbeginn im Oktober 2010 an der TU Kaiserslautern ein Praktikum in einer Behinderteneinrichtung absolvierte. Da ein solches Praktikum in der Studienordnung nicht vorgeschrieben war, hat die Rentenkasse das Praktikum insoweit nicht anerkannt. Hiergegen richtete sich die Klage der Klägerin, die nunmehr Erfolg hatte.

Das Gericht führte aus, dass es sich bei dem Praktikum nicht nur um eine nützliche, der Persönlichkeitsbildung dienende Nutzung der Übergangszeit gehandelt, sondern vielmehr um einen qualifizierten Erkenntniserwerb. Dies sehe man auch daran, dass das Praktikum zwar nicht als solches vorgeschrieben sein und insbesondere keine Voraussetzung für den Beginn des Studiums war, die Universität das Praktikum aber als Orientierungspraktikum anerkannt habe.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Sozialgericht Trier, Urteil vom 21.05.2012.


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Veröffentlicht am

09.07.2012

Autor

Rechtsanwalt David Andreas Köper aus Hamburg Rechtsanwalt David Andreas Köper

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