Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hatte über Kostenerstattungen für psychotherapeutische Behandlungen zu entscheiden und hat klargestellt, dass eine Kostenerstattung nur in Betracht kommt, wenn der Behandler im Besitz einer Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz ist.

Die Antragstellerin hatte sich psychotherapeutisch behandeln lassen. Allerdings verfügte die Behandlerin nicht über eine entsprechende Approbation. Da die Antragstellerin sich dennoch bei ihr in Behandlung begab und sodann die entstandenen Kosten selbst übernahm, forderte sie die Erstattung der Kosten von ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Diese lehnte eine Übernahme ab.

Diese Entscheidung bestätigten nun das Sozialgericht und auch das Landessozialgericht.

Die Voraussetzungen für den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung seien nach Auffassung des Gerichts nicht erfüllt. Die Antragstellerin habe keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten der Behandlung bei einer selbst ernannten Heilpraktikerin und Gestalttherapeutin. Nach § 28 Absatz 3 Sozialgesetzbuch 5 werde die psychotherapeutische Behandlung einer Krankheit durch Psychotherapeuten, soweit sie zur psychotherapeutischen Behandlung zugelassen seien, und durch Vertragsärzte durchgeführt. Psychotherapeuten seien nach der dortigen Legaldefinition also nur psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Dies wiederum seien ausschließlich Personen, denen nach den Vorschriften des Psychotherapeutengesetzes die Approbation erteilt worden sei. Da die Therapeutin hier aber nicht approbiert sei, scheide ein Anspruch auf Kostenübernahme aus.

Beachten Sie daher, dass eine Kostenerstattung andernfalls dem Grunde nach nicht in Betracht kommt. Versichern Sie sich im Zweifel bei entsprechend hohen Kosten vorher, ob eine Kostenübernahme in Betracht kommt. Lassen Sie sich hierfür im Zweifelsfall die Approbation der Therapeutin oder des Therapeuten vorlegen.

Foto: ©istockimages.com/ libra photo

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Veröffentlicht am

01.02.2013

Autor

Rechtsanwalt David Andreas Köper aus Hamburg Rechtsanwalt David Andreas Köper

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