Mit Wirkung zum 1. April 2009 sind die Förderbestimmugen für Bildungskredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau geändert worden.

Die Neugestaltung der Förderbestimmungen bringt folgende Verbesserungen:

Bei einer maximalen Kreditsumme von 7.200 Euro pro Ausbildungsabschnitt können Auszubildende künftig bis zu 24 gleich bleibende Monatsraten von 100, 200, oder 300 Euro frei wählen. Zudem können sie - unter Beachtung der maximalen Darlehenssumme von 7200 Euro - stattdessen oder daneben eine Einmalzahlung von bis zu 3.600 Euro beantragen, wenn sie glaubhaft machen, dass sie die Einmalzahlung etwa für besondere Ausbildungszwecke benötigen. Die Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer können den Bildungskredit jederzeit zum Ende eines Monats kündigen. Die Rückzahlungspflicht beginnt vier Jahre nach dem Tag, an dem die Auszahlung der ersten Kreditrate fällig wurde.

Quelle: Pressemitteilung des BMBF vom 03.03.2009


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Veröffentlicht am

03.03.2009

Autor

Rechtsanwalt David Andreas Köper aus Hamburg Rechtsanwalt David Andreas Köper

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