Gesetzlich Krankenversicherte mit Hausstaubmilbenallergie haben einen Anspruch auf antiallergene Matratzenzwischenbezüge ("Encasings").

Nach Auffassung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt seien diese geeignet, den Kontakt zu den in der Matratze befindlichen Milben zu vermeiden. Es seien auch keine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen würden. Denn es handele sich nicht um antiallergene Bettwäsche oder um Matratzenschoner.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. Oktober 2010, L 10 KR 17/06, nicht rechtskräftig.

Quelle: Pressemitteilung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 16.03.2011.


Kommentare


Seien Sie die erste Person, die einen Kommentar zu diesem Artikel abgibt.


Kommentar schreiben

Veröffentlicht am

05.04.2011

Autor

Rechtsanwalt David Andreas Köper aus Hamburg Rechtsanwalt David Andreas Köper

Hinweis

Der Artikel spiegelt die Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Die Rechtslage kann sich jederzeit ändern.

Urheber

© Rechtsanwalt Köper (Gilt nicht für gekennzeichnete Pressemitteilungen, Medieninformationen und Gerichtsentscheidungen)

Downloads