Gesetzlich Krankenversicherte mit Hausstaubmilbenallergie haben einen Anspruch auf antiallergene Matratzenzwischenbezüge ("Encasings").
Nach Auffassung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt seien diese geeignet, den Kontakt zu den in der Matratze befindlichen Milben zu vermeiden. Es seien auch keine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen würden. Denn es handele sich nicht um antiallergene Bettwäsche oder um Matratzenschoner.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. Oktober 2010, L 10 KR 17/06, nicht rechtskräftig.
Quelle: Pressemitteilung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 16.03.2011.
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Veröffentlicht am
05.04.2011
Autor
Rechtsanwalt David Andreas Köper
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