Das selbstständige Wohnen stellt – nach einem Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Juni 2014 – ein Grundbedürfnis des Menschen dar. Aus diesem Grund habe die Krankenkasse auch Rauchwarnmelder für Gehörlose zu finanzieren.

Der gehörlose Kläger beantragte im April 2010 die Ausstattung mit einer Lichtsignalanlage mit Türklingel, Telefonsender, Lichtwecker und Rauchwarnmelder. Letzteres sendet in Kombination mit einer Lichtsignalanlage bei Feuer oder Rauch in der Wohnung ein Funksignal an alle angeschlossenen Empfänger, die ihrerseits Lichtsignale verbreiten.

Die beklagte Krankenkasse bewilligte daraufhin eine Türklingel mit Blitzlampen sowie einen Lichtwecker, die Versorgung mit einem Telefonsender und zwei Rauchmelder lehnte sie jedoch mit dem Hinweis auf die insoweit fehlenden Grundbedürfnisse ab.

Das daraufhin eingeschaltete Sozialgericht Hamburg hat die Beklagte zur Versorgung des Klägers mit dem beantragten Telefonsender verurteilt, die Klage jedoch hinsichtlich des Rauchmelders abgewiesen. Das Landessozialgericht Hamburg wies die vom Kläger eingelegte Berufung zurück.

Das Bundessozialgericht hingegen gab dem Kläger Recht. Die Krankenkasse habe die Kosten für Rauchwarnmelder zu übernehmen.

Rauchwarnmelder würden einem grundlegenden Sicherheitsbedürfnisses dienen und seien mittlerweile in fast allen Bundesländern sogar ordnungsrechtlich vorgeschrieben. Damit gehören sie als unverzichtbares Warnsystem zur Grundausstattung von Wohnräumen und dienen daher dem Grundbedürfnis selbständigen Wohnens. Dabei komme es auch nicht darauf an, ob ein Gehörloser alleine oder mit einem hörenden Menschen in der Wohnung lebe.

Mit den begehrten Rauchwarnmeldern werde die Beeinträchtigung der Körperfunktion des Hörens nicht wiederhergestellt oder verbessert. Die Versorgung mit solchen Geräten führe lediglich zu einem Ausgleich der Folgen der Behinderung und gehöre damit zum Aufgabenkreis der gesetzlichen Krankenkasse.

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Veröffentlicht am

20.05.2015

Autor

Rechtsanwalt David Andreas Köper aus Hamburg Rechtsanwalt David Andreas Köper

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