Die Bundesagentur für Arbeit hat ihr "Praxishandbuch" für die Bearbeitung von Widersprüchen und Klagen neu aufgelegt, das deutliche Hinweise zur Erfolgsquote von Widersprüchen und Klagen enthält.
In ihrem "Praxishandbuch für das Verfahren nach dem Sozialgerichtsgesetz" empfiehlt die Bundesagentur für Arbeit ihren Mitarbeitern: "Es ist angesichts der hohen Stattagebequote bei Widerspruchsverfahren und der niedrigen Erfolgsquote von Klagen dringend zu empfehlen, die Qualitätssicherung hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Ausgangsentscheidungen zu intensivieren." (S. 86).
Dass die Bundesagentur mit der "niedrigen Erfolgsquote" wohl ihre eigene meint, ist den weiteren Hinweisen zur "Erfolgsquote Klagen" zu entnehmen, in denen sich die Bundesagentur für sozialgerichtliche Klageverfahren als Ziel eine Erfolgsquote von 60 % steckt ("Der Erwartungswert wird zunächst auf 60 % festgelegt", S. 87). Eine für die Bundesagentur, bzw. die Jobcenter rechtlich desaströse Qualitätsbilanz.
Die Hinweise bestätigen damit eindrucksvoll, dass fast jede zweite Klage zumindest teilweise Erfolg hat. Da die hohe Fehlerquote für die Jobcenter jedoch Einsparungen in Millionenhöhe mit sich bringt (jeder rechtswidrig nicht bewilligte Euro bleibt im Staatshaushalt), ist nicht davon auszugehen, dass der Empfehlung an sich selbst, bessere Leistungsbescheide zu erlassen, wesentliche Taten folgen.
So bleibt es dabei, dass - wie ich wiederholt erlebte - Hartz 4- beziehenden Schülern kurz vor der Abitur-Prüfung wegen "mangelnder Bewerbungen" Leistungen gekürzt werden. Solcher "Schmarrn", wie man in Bayern sagen würde, bessert zwar nicht die Erfolgsquote vor dem Sozialgericht, führt aber unterm Strich in der Masse zu Minderausgaben. Die zur Vermeidung solch gravierender Fehler eigentlich dringend notwendige (Nach-)Qualifizierung zahlreicher Jobcenter-Mitarbeiter bleibt bewusst aus.
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Veröffentlicht am
12.11.2013
Autor
Rechtsanwalt David Andreas Köper
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