Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden (Beschluss vom 12.12.2008, Az.: L 7 B 384/08 AS), dass Stromschulden von der ARGE zu übernehmen sein können, wenn eine Stromsperre droht und die Wohnung dadurch unbewohnbar zu werden droht.

In dem entschiedenen Fall ging es um Stromschulden i.H.v. 878,32 Euro. Infolge der Rückstände drohte eine Stromsperre, weil die Betroffenen eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Stromlieferanten nicht eingehalten hatten. Die ARGE weigerte sich, die Stromschulden darlehensweise zu übernehmen, weil die Betroffenen "selbst schuld" seien und trotz wiederholter und eindeutiger Hinweise einer Begleichung ihrer der Rechnungen nicht nachgekommen seien. Das Verhalten der Betroffenen sei "sozialwidrig" gewesen.

Das Gericht verpflichtete die ARGE zur darlehensweisen Übernahme der Stromschulden. Nach http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html könnten, sofern Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht werden, auch Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt sei. Sie sollten übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig sei und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Geldleistungen sollten als Darlehen erbracht werden. Mit der Behebung einer "vergleichbaren Notlage" seien Konstellationen angesprochen, die mit der Gefährdung der Sicherung der Unterkunft vergleichbar seien. Insbesondere bei Stromschulden komme eine "der drohenden Wohnungslosigkeit vergleichbaren Notlage" in Betracht. Dies gilt vor allem dann, wenn eine Nichtübernahme der Stromschulden dazu führen würde, dass die Wohnung unbewohnbar würde.


Kommentare

F.H.
05.07.2013, 13:26 Uhr

Ich bin ehrlich gesagt etwas verärgert, ich liege genau mit meinem Verdienst an der Grenze,nämlich knapp darüber um Zuschüsse zu bekommen, ich muss auch meinen Strom selbst zahlen, wer gibt mir denn ein Darlehen? Bei so einem geringen Verdienst bekommt man ja nicht mal einen Kredit. Mich macht es fassungslos, das ich als Arbeitnehmer mit geringem Verdienst alles selbst tragen muss, von den Kindergartengebühren bis hin zu Essengeld, ich bekomme auch keinen Euro pro Essen für den Kindergarten dazu. Wo bleibt denn da die Gerechtigkeit? Warum bekomme nicht auch ich einen Kinderzuschlag? Richtig, weil ich knapp über dem Satz liege, und somit kein ALG2 bekomme. Alles muss ich alle Lasten selbst tragen. Da macht sich niemand Gedanken.! Ich gönne JEDEN Menschen wenn er wenig hat, das er Hilfe bekommt, eben JEDEN Menschen.

Rechtsanwalt David A. KöperRA Köper
05.07.2013, 13:38 Uhr

Sehr geehrte(f) Fragesteller, wenn sie knapp (einige Euro) oberhalb der Grenze zum ALG II-Bezug liegen, empfehle ich, einen Leistungsantrag beim zuständigen Jobcenter zu stellen und ggf. ergangene/ergehende Ablehnungsbescheide überprüfen zu lassen. Es reicht mitunter schon, dass Mehrbedarfszuschläge nicht berücksichtigt wurden, um leistungsberechtigt zu sein. Mit freundlichen Grüßen RA Köper

S.
07.09.2017, 09:40 Uhr

Ich soll am Freitag mein Strom gesperrt bekommen, mein Antrag auf ein Darlehen wurde vor 3 Wochen gestellt und immer noch nicht bearbeitet. Die sagen, sie hätten keine Mitarbeiter zur Verfügung, die das bearbeiten könnten und es wäre ja auch nicht sicher, dass es gewährt wird. Ich habe Kleinkinder und kann die Jahresabrechnung nicht selbst tragen und brauche den Strom. Was kann ich tun?

Rechtsanwalt David A. KöperRA Köper
07.09.2017, 10:04 Uhr

Sehr geehrte Frau S.,

gehen Sie sofort zum Sozialgericht (in Hamburg Dammtorstr. 7 U2-Gänsemarkt) und sagen Sie dort, Sie wollten einen Eilantrag gegen das Jobcenter stellen. Man schickt Sie dann in die Antragsaufnahme. Dem dortigen Mitarbeiter können Sie sagen, Sie möchten, dass das Gericht das Jobcenter vorläufig verpflichtet, Ihnen ein Darlehen zur Begleichung der Stromschulden zu gewähren. Sie hätten kleine Kinder im Haushalt, Ihr Antrag sei schon seit 3 Wochen unbearbeitet. Bringen Sie alle Unterlagen in Kopie zum Sozialgericht mit.

Sie erhalten dann eine Kopie Ihres Eilantrags mit Aktenzeichen, die Sie an Ihren Stromanbieter senden (oder - noch besser - diesen dort persönlich abgeben - behalten Sie aber auch eine Kopie für sich) mit der Bitte um letztmaligen Zahlungsaufschub und Absage des Termins zur Stromabstellung. Falls man behauptet, dies ginge nicht, sagen Sie, Sie müssten dann eine einstweilige Verfügung gegen den Stromanbieter beim Amtsgericht beantragen. Das sollte helfen.

S.
09.02.2018, 22:27 Uhr

Hallo, mir und meiner Verlobten droht eine Stromsperre am 12.02.18 - niemand möchte uns helfen, das Jobcenter Voderpfalz lehnt ein Darlehen ab und möchte uns im Dunekln Sitzenlassen,was kann ich tun?

Rechtsanwalt David A. KöperRA Köper
12.02.2018, 11:00 Uhr

Sehr geehrter Herr S.,

Sie können genauso vorgehen, wie in meiner vorherigen Antwort beschrieben, d.h. einen Eilantrag auf Darlehensgewährung beim Sozialgericht stellen und sodann mit dem Protokoll der Antragsaufnahme des Sozialgerichts beim Stromanbieter vorstellig werden. Gewährt dieser Ihnen daraufhin keinen Aufschub oder verweigert, den Strom wieder einzuschalten, gehen Sie mit dem Protokoll der Antragsaufnahme des Sozialgerichts zum zuständigen Amtsgericht und sagen Sie, sie wollen einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Ihren Stromanbieter stellen. Dieser soll die Stromversorgung in Ihrer Wohnung aufrechterhalten, bzw. wiederherstellen, bis das Sozialgericht über den Eilantrag auf Darlehensgewährung entschieden hat.

Rene
15.09.2018, 13:42 Uhr

Hallo, ich habe eine Frage, meiner Freundin wurde der Strom zum 2. Mal abgestellt, da sie die Ratenzahlung (Endabrechnung) bei ihrem Stromversorger nicht einhalten konnte aufgrund von Sanktionen. Bei der ersten Stromsperre ist es dazu gekommen, weil die Jahresendabrechnung zu hoch war, sie hatte in diesem Zeitraum einen Abschlag von 35,00 € gehabt, aber aufgrund des hohen Stromverbrauchs war der monatliche Abschlag dann bei 93,00 €, dadurch ist eine Jahresendabrechnung von ca. 800,oo € zustande gekommen. Sie beantragte ein Darlehen, dieses wurde auch genehmigt. Nun ist diese Situation wieder zustande gekommen, wie oben schon beschrieben, konnte sie aber wegen Sanktionen die Ratenzahlung nicht einhalten, dadurch ist es wieder zu dieser Misslage gekommen. Der Stromversorger möchte eine Summe von 500,00 € haben, davon sind 2 Monatsabschläge einberechnet. Gibt es eine Möglichkeit, ein weiteres Mal ein Darlehen zu beantragen? Ich muss dazu sagen, dass sie noch nicht mal Warmwasser hat.

Rechtsanwalt David A. KöperRA Köper
21.09.2018, 16:35 Uhr

Hallo René, es ist selbstverständlich möglich, auch ein zweites Mal ein Darlehen zu beantragen, dies sollte dann auch schnellstmöglich geschehen. Ob der zweite Antrag dann auch genehmigt wird, ist dann eine andere Frage. Das Problem scheinen ja wohl die Sanktionen zu sein - die sollten (logischerweise) unbedingt vermieden werden. Bei einer Ablehnung des zweiten Antrags kann Ihre Freundin dann vorgehen, wie oben in meinem Beitrag vom 07.09.2017 beschrieben (bitte genau daran halten).


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Veröffentlicht am

12.12.2008

Autor

Rechtsanwalt David Andreas Köper aus Hamburg Rechtsanwalt David Andreas Köper

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Der Artikel spiegelt die Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Die Rechtslage kann sich jederzeit ändern.

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