Wer sich als 'Hartz IV'- Empfänger fragt, wie es sein kann, dass das Jobcenter seine Post, seinen Antrag oder sonstige Belege nicht erhalten haben will, erfährt in einem TV-Beitrag des Journalisten Günther Wallraff von dem Verdacht der Postvernichtung gegen Bearbeitungsrückstau.
Der Fernsehbeitrag des "Team Wallraff", ausgestrahlt am 16.03.2015 um 21.15 Uhr auf RTL gibt interessante Einblicke in die Arbeit und Struktur der Jobcenter. Auch wenn eine solche Reportage naturgemäß nicht die Fälle schildert, die ordnungsgemäß bearbeitet werden, kann ich als Rechtsanwalt aus jahrelanger Erfahrung im Umgang mit Jobcentern in Hamburg Folgendes bestätigen:
Mandanten berichten mir sehr häufig, dass Anträge, Unterlagen oder Nachweise, die sie dem Jobcenter zugesandt oder sogar dort in den Postkasten geworfen haben, dort angeblich "nicht angekommen" oder jedenfalls "nicht in der Akte" sein sollen oder das Jobcenter diese angeblich nicht erhalten haben will. Von solchen Erlebnissen weiß fast jeder meiner Mandanten im SGB II-Bereich zu berichten. Ich erlebe es auch, dass das Jobcenter Hamburg in Sozialgerichtsverfahren den Zugang anwaltlicher Schreiben bestreitet. Erst nach gerichtlicher Vorlage entsprechender Telefax-Sendeberichte wird nach intensiver Nachforschung das Gegenteil eingeräumt. Auch die Tatsache, dass andere Behörden mit Millionen Versicherten und tausendfachen täglichen Posteingängen, wie beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung oder die gesetzlichen Krankenkassen, äußerst selten behaupten, Posteingänge seien nicht angekommen oder nicht aktenkundig, spricht dafür, dass ein desolates Dokumentenmanagement bei den Jobcentern vorherrscht, bzw. die dortige Posteingangsbearbeitung gravierende Mängel aufweist. Die Schilderungen in dem TV-Beitrag von Wallraff, Jobcenter-Mitarbeiter würden Post von Arbeitslosen aus Verzweiflung über Bearbeitungsrückstau teilweise vorsätzlich vernichten, halte ich angesichts der im Behördenvergleich doch äußerst ungewöhnlichen Häufung angeblich nicht erhaltener Posteingänge leider für durchaus möglich.
Die "8 Tage", von denen Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, auf die Frage der Reporter nach der Bearbeitungsdauer von Eingaben berichtet, betreffen sicher den Zeitraum bis zur ersten Betrachtung des Posteingangs, nicht den Zeitraum der abschließenden Antragsbearbeitung. Diese dürfte im Durchschnitt bei deutlich mehr als 4 Wochen liegen.
Ich empfehle daher,wichtige Post an das Jobcenter n i e o h n e Z u g a n g s n a c h w e i s zu versenden. Als günstigster, sicherer und gerichtsfester Zugangsnachweis hat sich das Versenden per Telefax mit Sendebericht bewährt.
Vorteil ist neben der Papierersparnis der Vermerk der Seitenanzahl im Sendebericht sowie - bei den meisten Faxgeräten - ein qualifizierter Sendebericht mit aufgedruckter Ansicht des Dokuments, das gefaxt wurde. Möglich ist auch, sich beim Jobcenter für einen Eingangsstempel anzustellen, aus meiner Sicht allerdings für die reine Dokumentenübermittlung zu zeitraubend. Falls Sie ein Einschreiben versenden wollen, empfehle ich Ihnen das auch in unserer Kanzlei verwendete E-Porto-Addin der Deutschen Post für Word oder Open Office. Sie können damit Ihre Briefe am PC oder Mac frankieren und auch Einschreibemarken aufdrucken. Wählen Sie dabei nicht das vergleichsweise teure "Einschreiben-Rückschein", sondern das Einwurf-Einschreiben, dies genügt. Einen Zugangsnachweis mit eingescannter Unterschrift des Empfängers oder des Zustellers können Sie später in der Online-Sendungsverfolgung der Deutschen Post abrufen und ausdrucken ("Journal" im E-Porto-Addin speichert und verlinkt automatisch alle Einschreiben).
Vertrauen auf ordnungsgemäße Postbearbeitung durch das Jobcenter ist jedenfalls fehl am Platze. Sich aufregen oder Schimpfen, wenn etwas beim Jobcenter nicht angekommen ist, bringt rechtlich gar nichts, besser sofort erneut einreichen und zwar mit Zugangsnachweis. Jobcenter-Mitarbeiter, die gegen unsachgemäße Postbearbeitung im eigenen Haus etwas unternehmen wollen, können anonym eine Vorstandsbeschwerde zum Dokumentenmanagement an die BA richten. Vielleicht ändert sich dann einmal grundlegend etwas an Postbearbeitung und Personalbesetzung (die Hoffnung stirbt zuletzt).
Die sehenswerte Fernsehreportage von Günther Wallraff finden Sie im Internetangebot von RTL (Link Stand März 2015).
Foto: © fotolia.com/britta60
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Veröffentlicht am
17.03.2015
Autor
Rechtsanwalt David Andreas Köper
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© Rechtsanwalt Köper (Gilt nicht für gekennzeichnete Pressemitteilungen, Medieninformationen und Gerichtsentscheidungen)
24.04.2015, 11:57 Uhr
Nach einem Bericht des Online-Maganzins SPIEGEL ONLINE beklagen anlässlich des Wallraff-Berichtes nun auch die Personalräte der Jobcenter, wegen der massiven Überlastung der Jobcenter-Mitarbeiter werde "vor allem im Leistungsbereich [...] das Personal regelrecht verheizt" und "die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates faktisch infrage gestellt. Es gelingt immer seltener, allen Leistungsberechtigten die ihnen zustehenden Mittel rechtzeitig und verlässlich zur Verfügung zu stellen". Was passieren kann, wenn die Rechtsstaatlichkeit einer Behörde nicht mehr gewährleistet ist, kann man leider allenthalben lesen. Ein aktueller Bericht der Bayerischen Polizei lautet etwa "Mann droht in Jobcenter mit Handgranate – von Polizei überwältigt – keine Verletzten". Die Rechtsstaatlichkeit einer Behörde, ganz besonders im Bereich existenzsichernder Leistungen, ist für alle Beteiligten von fundamentaler Bedeutung. Wenn die Menschen das Gefühl haben, dass Ihnen das Notwendige zum Überleben vorenthalten wird und sie sich rechtlich nicht effektiv wehren können, entstehen gefährliche Aggressionen. Solch Missstände in der Verwaltung und eine solche Häufung von Gewalttaten in Jobcentern, wie wir sie heute erleben, hat es zu Zeiten der Arbeitslosenhilfe bei Weitem nicht gegeben. Dies weist ganz deutlich auf strukturelle Mängel im Bereich der Arbeitsverwaltung hin. Die Verantwortung dafür trägt die Politik, die den Jobcentern die dringend notwendigen finanziellen Mittel für eine ausreichende personelle Ausstattung vorenthält und die Vorstände der Bundesagentur für Arbeit, die den aufgezeigten Missständen nicht entschieden organisatorisch entgegentritt. So bleibt es nur eine Frage der Zeit, bis es in einem Jobcenter wieder ein Unglück gibt. Und statt zusätzlichem Personal werden sicherlich irgendwann Sicherheitsschleusen angeschafft.
22.10.2015, 15:20 Uhr
Erneut ist Post (Kontoauszüge) eines Mandanten, die dieser persönlich beim Jobcenter in den Briefkasten eingeworfen haben will, "verloren" gegangen, bzw. hat erstaunlicherweise nicht den Weg vom Briefkasten zur Akte gefunden. Leider keine Ausnahme. Das Jobcenter Hamburg verweigert nach Mandantenangaben mittlerweile sogar, Kopien eingereichter Unterlagen am Emfpangstresen als Empfangsbestätigung abzustempeln, bzw. die Abgabe zu bescheinigen. Was für 'normale' Behörden eine Selbstverständlichkeit und Frage der Seriösität ist, gilt offenbar nicht im Jobcenter. Fazit: Unterlagen an das Jobcenter mit Sendebericht faxen, zur Not vom nächsten Kiosk. Auch Einwerfen beim Jobcenter mit einem Zeugen ist n i c h t ratsam, der Zeugenbeweis ist deutlich unsicherer, als ein Telefax-Sendebericht. Außerdem: Ein Zeuge, der gesehen haben will, wie etwas in den Briefkasten des Jobcenters geworfen worden sein soll, muss vom Gericht geladen und dort vernommen werden, beim Faxsendebericht genügt die Vorlage als Urkundsbeweis. Faxen Sie auch ruhig zahlreiche Seiten, Sie ersparen sich dabei die Kopien - die fertigt dann das Faxgerät der Behörde. Betroffene sind herzlich eingeladen, ihre Erfahrungen zu posten.
30.08.2016, 19:16 Uhr
Oh ja, auch ich kann davon ein Lied singen! Gerade jetzt ist es extrem (Jahr 2016). Ich gehe 30 Stunden die Woche Arbeiten und kann nicht immer zum JobCenter rennnen und dort alles persönlich abgeben. Ebenso bin ich alleinerziehende Mutter von 3 Kindern, daher nur noch Aufstocker von Hartz4. Erst einmal schreibe ich auf jeden Brief und auch auf jeden Briefumschlag meine BG- Nummer! Ich habe meinen Arbeitsplatz gewechselt und meinen neuen Arbeitsvertrag persönlich in der Postannahme im Amt abgegeben...NICHT ANGEKOMMEN!? Nochmal per Post gesendet...NICHT ANGEKOMMEN!? Erst beim dritten versuch klappte es. Lohnabrechnung in Briefkasten geworfen...NICHT ANGEKOMMEN!? Nochmal per Post gesendet, hat geklappt, dafür sind die Berlinpässe, die dabei waren für meine Kinder, "verschwunden"...Aussage: "Oh, tut uns leid, bitte neue beantragen mit Unterlagen, neuen Fotos!" etc. Da ich berufstätig bin und dann noch die Betreuung meiner Kinder gewährleisten muss, ist es schwer, immer wieder alles doppelt und dreifach zu machen. Vor allen Dingen: Wer erstattet mir die Kosten? Manchmal muss ich bis zu 6-8 Seiten zum Jobcenter schicken, das alles faxen wird teuer. Es ist gerade im Moment echt schlimm und extrem zur Zeit muss man einfach alles immer drei mal schicken. Auch meine Freundin, die das gleiche Schicksal hat wie ich, sendet immer alles per Fax und auch da heißt es immer wieder regelmäßig...NICHT ANGEKOMMEN! Mich würde interessieren "Wie kann ich mich dagegen wehren?"
01.09.2016, 12:14 Uhr
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre praktischen Beispiele, die leider typisch sind. Ich empfehle jedem Mandanten, der längere Zeit mit dieser Behörde zu tun hat, sich ein (ggf. gebrauchtes) Telefaxgerät zuzulegen und wichtige Unterlagen nur mit Sendebericht zu faxen. Dabei darauf achten, dass das Telefax einen sog. "qualifizierten Sendebericht" erzeugt, auf dem die erste Seite des gesendeten Papiers abgebildet wird (bei neueren Geräten üblich). Ein Telefax hat zugleich den Vorteil, dass Sie keine Kopien anfertigen müssen und eine Kopie am Empfangsgerät des Jobcenters ausgedruckt wird. Es eignet sich daher vor allem zur Übersendung umfangreicher Unterlagen. Ich kommuniziere mit dem Jobcenter grundsätzlich nur per Telefax oder vorab per Telefax und parallel mit einfacher Post. Telefongespräche mit dem Jobcenter führe ich grundsätzlich nicht.
Wenn das Jobcenter auf ein Telefax mit Sendebericht Ihrerseits den Zugang bestreitet, Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, bei wiederholtem Vorkommen eine Vorstandsbeschwerde an die Bundesagentur für Arbeit. Wenn Ihnen im Wiederholungsfall durch den bestrittenen, aber durch Sendebericht oder auf sonstige Weise nachweislichen Zugang eines Dokuments ein finanzieller Schaden entsteht, können Sie auch Strafanzeige wegen Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB) stellen.
08.02.2017, 10:57 Uhr
Mein Sohn hat im Februar 2016 seine Anträge abgegeben, angeblich fehlte immer etwasund nach mehrmaligem persönlichen Erscheinen um die Anträge bzw. Anlagen abzugeben heißt es nun im Januar 2017: der Antrag ist nicht auffindbar. Mit sämtlichen Schriftstücken. Fazit ist: er musste eine Wohnung kündigen, lebt jetzt wieder zu Hause, ist durch die ganzen Umstände depressiv und in Therapie. Nun muss er laut Amt den Antrag nochmal stellen. Natürlich per FAX vorab mit Sendebericht. Kriegt er eigentlich eine Nachzahlung der letzten Monate? Es ist nicht sein Verschulden, dass das Jobcenter den Antrag verschlampt hat. Wäre mal interessant.
08.02.2017, 11:16 Uhr
Sehr geehrte Frau B., wenn Sie über Schreiben des Jobcenters aus 2016 verfügen, woraus hervorgeht, dass ein Antrag vorgelegen haben muss, z.B. Schreiben, in denen demnach weiteren Unterlagen und Nachweisen, nicht aber nach einem angeblich fehlenden "Hauptantrag" (HA) gefragt wurde, sollten Sie das Jobcenter mit Zugangsnachweis unter kurzer Fristsetzung zur "Erteilung eines rechtsmittelfähigen Leistungsbescheides für den Leistungszeitraum Februar 2016 bis laufend" auffordern. Anträge auf Leistungen nach SGB II sind gesetzlich an keine Form gebunden, so dass ich nicht denke, dass ein Sozialgericht an einem wirksamen Antrag zweifeln würde, wenn das Jobcenter in dieser Angelegenheit die Korrespondenz mit Ihrem Sohn aufgenommen hat. Sobald die von Ihnen gesetzte Frist fruchtlos verstrichen ist (was beim Jobcenter zu erwarten ist), erheben Sie zunächst eine Untätigkeitsklage beim zuständigen Sozialgericht. Eine Vorlage dafür finden Sie hier. Sobald ein Ablehnungsbescheid für den vorgenannten Leistungszeitraum vorliegt, können Sie binnen eines Monats Widerspruch erheben (wie immer mit Zugangsnachweis). Die Behörde hat dann weitere 3 Monate Zeit, um über den Widerspruch zu entscheiden. Passiert dies nicht, können Sie wiederum eine Untätigkeitsklage erheben. Wenn ein Widerspruchsbescheid ergangen ist, können Sie gegen diesen binnen 1 Monats ab Zugang Klage erheben mit dem Antrag, Ihrem Sohn Leistungen nach SGB II für den dann noch streitigen Leistungszeitraum zu gewähren. Das Jobcenter kann dann dem Gericht erklären, warum in dieser Sache so lange nichts passiert ist und nichts bewilligt wurde. Rückständige Sozialleistungen sind grundsätzlich nach 6 Monaten mit 4 % zu verzinsen, § 44 SGB I. Da vor dem Sozialgericht kein Anwaltszwang besteht, können Sie die Klagen wahlweise selbst einreichen oder sich an Anwälte für Sozialrecht wenden. Mit Anwalt ist es natürlich etwas einfacher. Ich bin in Untätigkeitssachen nur im Raum Hamburg tätig.
01.03.2017, 12:46 Uhr
Sehr geehrter Herr Köper, ich benutze epost mit Fax-Service. Damit kann ich alle gefaxten Unterlagen mit Sendebericht und Anzahl der Seiten als Pdf Datei ausdrucken. Ist dieses Fax auch rechtsgültig ? Hatte auch erst meine WBS in den Hausbriefkasten geworfen, nach 14 Tagen immer noch keine Bearbeitung erfolgt. Habe jetzt zur Sicherheit den WBS mit Einschreibe Rückschein versendet und vorab ein Fax mit dem Inhalt des Einschreibens mit Rückschein versendet. Ich hoffe das es Rechtsgültig ist. Heute hatte mich die SB angerufen und gesagt, dass der WBS angekommen sei. Machte mich aber darauf aufmerksam, dass sich das System ab Ende des Halbjahres ändern würde und Faxe dann nicht mehr erfasst würden. Was ist davon zu halten ?
02.03.2017, 17:47 Uhr
Sehr geehrter Herr B.,
ein Telefax-Sendebericht genügt als Zugangsnachweis, wenn der Empfänger einen Telefax-Anschluss veröffentlicht hat. Ob der Empfänger die eingehenden Telefax-Sendungen "erfasst", fällt in seinen Verantwortungsbereich. Wer einen Telefax-Anschluss angibt, hat auch dessen Eingänge zur Kenntnis zu nehmen. Bei erfolgreicher Telefax-Übermittlung ist der Zugang i.d.R. ebenso bewiesen, wie der Zugang eines Einschreibens bei Erhalt des Rückscheins. Zu E-Post mit Faxservice liegen mir keine Erfahrungswerte vor, dürfte einem Gericht aber ausreichen, da Produkt der Deutschen Post AG.
29.06.2017, 19:08 Uhr
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Köper,
zum wiederholten Male behauptet mein Arbeitsvermittler im Jobcenter, von mir übersandte Dokumente nicht erhalten zu haben. All diese Dokumente habe ich jedoch per Telefax mit qualifiziertem Sendebericht versendet. Meine Faxe versende ich seit einiger Zeit über einen Internet-Faxdienst. Werden die Sendeprotokolle solcher Internet-Faxdienste eigentlich ebenfalls als gerichtsfest anerkannt? Etwas weiter oben habe ich gelesen, dass bei einem ungerechtfertigten Bestreiten des Zugangs durch das Jobcenter auch eine Strafanzeige nach § 274 StGB wegen Urkundenunterdrückung möglich ist. Aber muß man in einem solchen Falle nicht auch beweisen können, dass der betreffende Jobcenter-Mitarbeiter ursächlich für den Dokumentenverlust war und zudem mit Vorsatz gehandelt hat? Ich sehe hier das Risiko, dass die Strafanzeige letztlich ins Leere läuft und der Arbeitsvermittler einen dann erst recht auf dem Kieker hat.
30.06.2017, 10:16 Uhr
Sehr geehrter Herr H.,
qualifizierte Telefax-Sendebericht sind grundsätzlich gerichtsfest. Meinen Mandanten gegenüber hat das Jobcenter bereits mehrfach bestritten, Schriftsstücke erhalten zu haben, im Gerichtsverfahren konnte dann der Zugang anhand der Telefax-Sendebericht ohne Weiteres bewiesen werden und musste das Jobcenter die Rechtsanwaltskosten tragen. Im Einzelfall muss man sich allerdings die Telefax-Sendeberichte anschauen, gerade bei Internet-Faxdiensten, ob die Sendeberichte, die man per E-Mail erhält, einigermaßen fälschungssicher sind. Als Privatperson würde ich daher das analoge Faxgerät bevorzugen oder E-Faxe über bekannte Anbieter versenden, z.B. über die Deutsche Post, da deren Zugangsnachweise bei Gericht ohne Weiteres anerkannt werden. Was das Bestreiten Ihres persönlichen Sachbearbeiters angeht, so ist die Frage, wo die Telefaxe im Jobcenter auflaufen. Bei zentraler Faxnummer mag es sein, dass die Telefaxe Jobcenter-intern nicht weitergeleitet wurden und den Sachbearbeiter tatsächlich nicht erreicht haben. Bei mehrmaligem Vorkommen würde ich den Sachverhalt aber dessen ungeachtet der örtlichen Leitung des Jobcenters schildern und im Schreiben eine Strafanzeige wegen Urkundenunterdrückung vorbehalten. Sollte man letztlich den Weg der Strafanzeige wählen, kann man diese auch gegen unbekannt stellen. Strafanzeigen kann man z.B. in Hamburg online stellen. Es mag zwar sein, dass ein Strafverfahren letztlich eingestellt wird, das sollte Sie aber von einer Strafanzeige nicht abhalten, denn eine eklatante Häufung von Postverlusten spricht für systematische Vorgehensweise im Jobcenter. Sollte das Jobcenter infolge einer angeblich nicht zugegangener Zusendung Ihrerseits Sanktionen verhängen oder belastende Bescheide erlassen, legen Sie hiergegen selbst oder durch eine Anwältin/einen Anwalt Rechtsmittel (Widerspruch, ggf. Klage, Eilantrag beim Sozialgericht) ein und zur Begründung Ihre Telefax-Sendeberichte vor.
06.11.2017, 22:11 Uhr
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Köper, am 29.09 habe ich einen Weiterbewilligungsantrag ohne Nachweis gestellt. Ich habe am 03.11 verstanden, dass das Jobcenter meine Unterlagen verloren hat. Kann ich jetzt einen neuen Antrag von 29.09 stellen? Kann das Jobcenter für vergangene Monate bezahlen?
07.11.2017, 10:41 Uhr
Sehr geehrter Herr S.,
ich nehme an, das Jobcenter hat Ihren Weiterbewilligungsantrag (WBA) nicht "verloren", sondern angeblich gar nicht erst erhalten. Würde das JC einräumen, Ihr Schriftstück erhalten und dann verloren zu haben, könnten Sie auf rückwirkende Leistungen ab dem Beginn des Monats des Zugangs des WBAs bestehen. Behauptet das JC, den WBA nicht erhalten zu haben und haben Sie keinen Zugangsnachweis, bleibt Ihnen nur, den Antrag erneut zu stellen. Der Antrag wirkt dann auf den ersten des Monats zurück. Einen neuen "Erstantrag" müssen Sie nicht stellen, da Ihre Unterlagen sämtlich noch aktenkundig sind, evtl. wird man von Ihnen aber Kontoauszüge für den Zeitraum September bis Antragstellung verlangen.
30.01.2018, 20:30 Uhr
Guten Tag, ich habe ein anderes Problem. Ich habe neue Arbeit aufgenommen und das per Post geschickt, aber es ist angeblich nicht an gekommen. Ich habe leider kein Beleg mehr - was kann ich nun machen, ich soll jetzt 470 Euro Strafe bezahlen.
31.01.2018, 09:23 Uhr
Ich nehme an, dass es sich nicht um 470 € "Strafe" handelt, sondern Sie 470 € an Leistungen zurückzahlen sollen, die das Jobcenter nicht an Sie geleistet hätte, wenn dort die neue Arbeitsstelle bekannt gewesen wäre. Wenn Sie keinen Zugangsnachweis haben, können Sie die Kenntnis des Jobcenters von der neuen Arbeitsstelle nicht beweisen, deshalb sollte man wichtige Unterlagen auch nie per einfacher Post an das Jobcenter schicken. Um zu prüfen, ob die Rückforderung der Höhe nach berechtigt ist und ob es sinnvoll ist, Widerspruch zu erheben, wenden Sie sich an Rechtsanwälte für Sozialrecht vor Ort. Ein Widerspruch gegen einen Rückforderungs- und Erstattungsbescheid hat "aufschiebende Wirkung", was bedeutet, dass für die Dauer des Widerspruchs- und eines sich ggf. anschließenden Klageverfahrens - also bis zur Klärung, ob die Rückforderung korrekt ist - der Betrag nicht zurückgezahlt werden muss.
14.03.2018, 17:04 Uhr
Hallo Herr Köper,
ich habe ein riesiges Problem mit dem Jobcenter. Im November 2017 ist mein ALG1 ausgelaufen und ich musste ALG2 beantragen. Parallel bin ich zu dieser Zeit noch Freiberufler gewesen und stehe seit Ende Januar wieder im Angestelltenverhältnis. Seitdem bin ich ständig am Unterlagen nachreichen, die jetzt in letzter Zeit anscheinend nicht mehr ankommen, obwohl ich sie persönlich in den Briefkasten des Jobcenters werfe. Zumal ich mit meinen letzten Unterlagen eine Dienstaufsichtsbeschwerde zusätzlich hinzugefügt habe, die sich darauf bezieht, dass die Bescheide gar nicht an mich verschickt werden. Mir kommen somit keine Informationen zu und ich kann nicht zeitgemäß reagieren. Heute habe ich von der Hotline erfahren, dass wieder einmal etwas passiert ist im Sauhaufen "Jobcenter", nämlich dass ich eine Ablehnung am 27.02. erhalten haben soll, welche natürlich nicht bei mir eingegangen ist. Begründung soll sein, dass ich in Ausbildung bin und BAföG bekommen kann. Das ist völliger Nonsens, da ich zwar eine Weiterbildung in Teilzeit als Fernstudium mache und somit immer noch voll für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe und ich Anrecht auf Hartz IV habe. Das fällt denen dann auch mal so nach 3 Monaten Papierkrieg ein. Ich bin ratlos. Soll ich da jetzt gleich klagen...ich koche vor Wut, da ich durch das fehlende Geld in diesen Monaten ständig Verzugszinsen zahlen musste.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
16.03.2018, 15:43 Uhr
Sehr geehrter Herr L.,
zulässige Widersprüche und Klagen sind "die Rache des kleinen Mannes". Wenn Sie verspätet einen Bescheid erhalten, mit dem Sie nicht einverstanden sind, notieren Sie sich das Eingangsdatum, heben Sie sich den Umschlag auf und erheben Sie unverzüglich mit Zugangsnachweis (!) Widerspruch. Wenn das Jobcenter behauptet, Ihr Widerspruch sei verspätet, lesen Sie diesen Artikel zur sog. Zugangsfiktion. Wenn das Jobcenter Ihnen dringend benötigte Leistungen verweigert, stellen Sie ggf. parallel einen Eilantrag beim zuständigen Sozialgericht. In Ihrem Fall kommt es dann darauf an, ob Ihr Teilzeit-Studium nach dem BAföG dem Grunde nach förderungsfähig ist oder nicht.
06.10.2018, 19:12 Uhr
Sehr geehrter RA Herr Köper,
wenn ich einen Eingangsstempel vom Jobcenter auf meine Kopie des z.B. Anschreibens erhalten habe, ist dieser dann rechtlich bindend bzw. das Datum, das gestempelt wurde? Habe ich das Recht, meine mit Eingangsstempel versehenen Unterlagen persönlich in der Abteilung abzugeben?
06.10.2018, 19:25 Uhr
Noch eine Zusatzfrage: In meinem jetzigen Fall beharrt das Jobcenter auf das Eingangsdatum, bei dem meine Unterlagen dem Sachbearbeiter vorlagen, obwohl das Original-Anschreiben mit einem Eingangsstempel versehen wurde, ebenso wie Kopie, die ich dem Jobcenter jetzt auch noch nachgereicht habe. Ist die Aussage vom Jobcenter rechtlich korrekt?Danke vorab.
09.10.2018, 13:09 Uhr
Sehr geehrter K.D.,
maßgeblich für den rechtlichen Zugang bei der Behörde ist das Datum, an dem die Dokumente in den Verantwortungsbereich der Behörde gelangt sind. Wenn Sie die Unterlagen am Empfang abgegeben haben und Ihr Schreiben dort abgestempelt wurde, sind die Unterlagen dem Jobcenter an diesem Tag zugegangen. Wie lange das Jobcenter anschließend braucht, um die Unterlagen intern vom Empfang zum Sachbearbeiter weiterzuleiten und wann dieser dazu kommt, sich die Unterlagen anzuschauen, ist für den Zugang unerheblich. Sie haben allerdings nicht das Recht, Ihre Unterlagen persönlich in der Abteilung abzugeben - das Hausrecht hat das Jobcenter - wenn dieses einen Briefkasten oder einen Empfang zur Verfügung stellt, an dem man Unterlagen abgeben kann, genügt dies.
08.01.2019, 10:27 Uhr
Ich schicke seit Jahren meinen WBA per Post und nie war etwas. Nun ist mein letzter WBA (gültig bis 31.12.18) angeblich nie angekommen, somit ging auch kein Geld auf meinem Konto ein. Ich bin am 03.01.19 direkt zum JC gefahren und habe einen neuen WBA vor Ort ausgefüllt und bei dem zuständigen Bearbeiter abgegeben. Laut Aussage von Gestern, wurde der WBA direkt am nächsten Tag bearbeitet und das Geld zur Überweisung angewiesen. Abbuchungen gingen natürlich dennoch ab und durch die ganzen Rückläufer, habe ich nun schon fast 20€ "verplämpert" und es ist Heute auch noch kein Geld auf dem Konto. Meine Frage: Kann ich die Mahngebühren beim JB einfordern? Und wenn ich zukünftige WBA per Einwurf-Einschreiben schicke, muss ich die Kosten selber tragen? Ich hab bisher wirklich Glück gehabt mit den für mich zuständigen Bearbeiter, aber möchte nun natürlich nichts mehr riskieren. Vielen Dank
09.01.2019, 10:21 Uhr
Liebe S.,
wenn Sie den tatsächlichen Zugang Ihres angeblich "nicht angekommenen" Weiterbewilligungsantrags nicht beweisen können, können Sie auch keinen Schadenersatzanspruch durchsetzen. Für wichtige Unterlagen empfehle ich wie gesagt Fax mit Sendebericht oder "Einschreiben-Einwurf"-Aufklebemarken von der Deutschen Post. MfG, RA Köper
14.02.2019, 18:43 Uhr
Guten Abend. Ich habe derzeit ähnliche Problemen mit dem hiesigen JC. Ich habe im Januar ohne Aufforderung die BKA, den Beleg über Guthaben sowie eine aktuelle AU in Begleitung abgegeben. Ich erhielt darauf eine Aufforderung zur Mitwirkung und sollte einen entsprechenden Nachweis einreichen. Dieser Nachweis sollte dem JC vorliegen, da sie zusammen mit den o.a. Unterlagen eingereicht wurden. Ich teilte dies mit und bat um Überprüfung. Ich erhielt sodann eine Erinnerung an meine Mitwirkung und wieder stand das der Nachweis, der bereits seit 4 Wochen vorlag, eingereicht werden. Wieder wies ich daraufhin dass diese vorliegt. Danach erhielt ich eine letzte Erinnerung zur Mitwirkung. Wieder teilte ich mit, es liegt alles vor. Zeitgleich machte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde, da der SB nicht auf meine Hinweise reagiert hat und meiner Bitte um Überprüfung nicht nachgekommen ist. Zudem teilte ich mit, dass Original Unterlagen umgehend an mich zurück geschickt werden sollten. Daraufhin erhielt ich eine Einladung, um die LeistungsAngelegenheit zu klären. Ebenfalls erhielt ich von der Dienststellenleitung ein Schreiben, worin mir angeboten wurde, die Angelegenheit zu klären, sollte es mit dem SB nicht funktionieren. Bei Erscheinen mit meiner Begleitung teilte der SB mit, ich hätte den Nachweis nicht eingereicht. Hiermit hat er mir zum 4. Mal unterstellt trotz Zeuge, dass ich den Nachweis nie eingereicht habe. Daraufhin habe ich das Gespräch beendet und bin zur Dienststellenleitung. Auch sie behauptete, dass der Nachweis von mir nicht eingereicht wurde ob ich nun jemanden hätte der das bezeugen könne wäre ihr egal Auf die Frage hin wie es sein könne dass von 3 Unterlagen 2 vorhanden wären und nur der Nachweis nicht gab sie mir die Antwort, ich hätte sie nicht eingereicht. Ich bin ziemlich verärgert über die Art und Weise und den Umgang. Meiner Meinung nach wurde die Quittung verschlampt, das JC interessiert es nicht und behauptet sogar we,iter ich hätte nie Kontoauszüge eingereicht, was nicht sein kann da sonst kein Antrag bewilligt werden kann. Zudem behauptet es Nachweise über Wohnungs suche wären ihnen egal, nach 6 Monaten wird nur noch die angemessene Miete übernommen, egal ob eine Wohnung gefunden wurde und auch bekommt. Dies wurde z.b. im Bescheid der Mietkürzung nicht erwähnt und auch nicht begründet. Der Widerspruch würde seitens des JC nicht innerhalb der 3 Monaten bearbeiten und beschieden. Dagegen läuft jetzt die Untätigkeitsklage. Meine Frage ist was kann ich gegen den SB und deren Behauptungen tun? Mir wird Mitwirkung unterstellt, mir wird vorgeworfen das ich quasi Lüge und den Nachweis sowie andere Unterlagen nie eingereicht hätte und somit könne man mir auch nichts zurück schicken. Eine zufriedenstellend Klärung auch bzgl. Dienstaufsichtsbeschwerde die sich gegen mehrer MA richtete kam nicht zu Stande. Ich bin echt verzweifelt, was den dortigen Umgang mit Menschen und Dokumenten angeht. Es werden teilweise auch Schreiben mit erheblicher Verspätung verschickt und kurzen Fristen gesetzt, z.b. von nur 1 Tag Zeit zu reagieren. Auch dazu wurde keine Stellung bezogen. Was kann ich machen? Weiter die Frage, was ein Guthaben bewirkt. Steht dieses komplett dem JC zur Verfügung trotz dass die Miete z.b. gekürzt wurde.Ich danke vorab für eine Auskunft. Lt. Sozialgericht in einer weiteren Angelegenheit sei das JC noch nicht mal für mich zuständig da ich seit 2013 durchweg arbeitsunfähig geschrieben bin und es Gutachten gibt die dies auch besagen. Diese Info hat das JC ignoriert sie aber.
15.02.2019, 16:54 Uhr
Sehr geehrte(r) T.,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Ich bitte um Verständnis, dass ich aus Zeit- und Auslastungsgründen nicht alle Ihrer Fragen beantworten kann. Vielmehr kann ich mich nur wiederholen und auf meine eingangs gemachten Hinweise verweisen: Wichtige Unterlagen an das Jobcenter n u r mit Zugangsnachweis versenden, idealerweise mit Telefax und Sendbericht, dann kostet Sie der Versand kein Porto. Ich verschwende in der Regel auch keine Briefmarken für Mitteilungen an das Jobcenter, es sei denn, das Gesetz erfordert Schriftform, z.B. bei Widerspruchsschreiben. Besorgen Sie sich zur Not ein gebrauchtes Telefaxgerät oder scannen Sie und versenden Sie per Internet-Fax. Die Deutsche Post bietet auch eine Fax-App für Smartphones an. Wichtig ist nur, dass das Gerät oder die Software qualifizierte Sendeberichte erstellt, die die Anzahl der gesendeten Seiten wiedergibt und zumindest die erste Seite darstellt. Originale am besten nur mit Einschreiben an das Jobcenter versenden. Sollte trotz eindeutigen Zugangsnachweises der Zugang bestritten werden, erstatten Sie Strafanzeige wegen Urkundenunterdrückung. Dies können Sie den Sachbearbeitern auch ruhig in Aussicht stellen. Auch können Sie den Rechnungshof Ihres Bundeslandes anschreiben und eindringlich bitten, das Dokumentenmanagement, bzw. die Aktenführung Ihres Jobcenters zu prüfen. Die Jobcenter haben teilweise ein absolut unzureichendes Dokumentenmanagement und halte ich es angesichts der Häufigkeit der Fälle auch für möglich, dass dort Unterlagen vorsätzlich vernichtet und nicht bearbeitet werden. Gerade in Großstädten scheint das ein Problem zu sein.
02.01.2020, 22:30 Uhr
Guten Tag, ich habe ein ähnliches Problem und mein Erstantrag ist angeblich nicht da. Ich habe auf mehrmaliges Bitten des Angestellten den Antrag in seinem Beisein eingeworfen, da zu viele Kunden warten würden und ich nicht bedient werden könnte (schon echt frech). Nun ist der Antrag verschwunden und ich muss einen neuen Antrag stellen, was wiederum einen Zeitverlust von min 3 wochen ergibt in denen ich KEIN geld habe. Wie kann man denn bezüglich Datenschutz dagegen vorgehen? Ich habe ja alles in dem Antrag drin, Bankverbindung , Geb. datum, Adresse usw usw. theoretisch kann mit den Daten doch recht viel Unfug getrieben werden zumal die Datenschutzrichtlinien nicht eingehalten werden, denn niemand kann mir sagen wohin die Anträge sind... Ich bin wirklich sehr böse darüber und würde wirklich gern eine Anzeige machen... Danke für Ihre Zeit.
20.01.2020, 14:53 Uhr
Sehr geehrte M., vielen Dank für Ihren Beitrag, der ein ganz typisches Verschwinden von wichtigen Unterlagen beim Jobcenter schildert. Vielleicht sind die Unterlagen verschwunden, vielleicht auch vernichtet worden, auch dies nicht ausgeschlossen. Eine Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten Ihres Bundeslandes ist möglich. Auch diesem gegenüber wird das Jobcenter aber wohl behaupten, es könne nicht nachvollzogen werden, ob und wann Ihr Antrag in den Briefkasten eingeworfen wurde. Sehr fraglich, ob der Jobcenter-Mitarbeiter bestätigt, dass Sie die Dokumente in den Briefkasten eingeworfen haben. Wichtige Unterlagen an das Jobcenter zukünftig nur per Einschreiben oder sonstigem Zugangsnachweis (Telefax-Sendebericht o.Ä.) übermitteln!
16.12.2022, 08:08 Uhr
Ich musste wegen Unfall und sofortiger Kündigung (Probezeit) ALG II in Calw beantragen.Nachdem ich vier Wochen nichts gehört hatte schieb ich eine Email und forderte die sofortige Bearbeitung. Nach rund einer Woche erhielt ich ein postalisches Schreiben, ich zitiere:"Die von Ihnen eingereichten Unterlagen liegen uns nicht vor." Weiter wurde mir geschrieben, dass wenn ich die Unterlagen nicht innerhalb von vier! Tagen einreichen würde, ich eine Sperrzeit auferlegt bekäme, 30% auf drei Monate. Bei einem anderen Fall in Freiburg sollte ich mich auf drei "Vermittlungsbefehle" bewerben, welches ich telefonisch wegen mangelnder Qualifikation verweigerte, woraufhin ich innerhalb von sechs Wochen drei Sanktionen, zusammen 100% inkl. Miete für drei Monate bekam. Das Sozielgericht wurde meinerseits eingeschaltet welches die Sanktionen als nicht gerechtfertigt beurteilte, das Amt munste Nachzahlen! Ich habe bisher nicht einmal einen kompletten Vorgang beim "Jobcenter" erlebt der ohne Ärger abgelaufen wäre. Leider wird man beim "Jobcenter" generell als Mensch zweiter Klasse behandelt, diese Erfahrung haben auch andere mir bekannte Personen gemacht und diese sind der selben Meinung wie ich.
20.07.2023, 09:11 Uhr
Hallo, also mit dem Empfang der Unterlagen habe ich kein Problem. Bloß das Jobcenter, schickt meine Unterlagen nicht zurück. Was kann ich in einem solchen Fall tun? MfG
20.07.2023, 11:47 Uhr
Vielen Dank für Ihren Beitrag - Sie können dem Jobcenter eine letzte Frist zur Übersendung setzen (1 Woche) und schreiben, dass Sie bei fruchtlosem Fristablauf ohne weitere Ankündigung Klage beim Sozialgericht erheben (sog. Leistungsklage). MfG RA Köper