Das Sozialgericht Dortmund hat in einer aktuellen Entscheidung dargelegt, dass Leistungen für Bildung und Teilhabe im Rahmen der Grundsicherungsleistungen nach dem SGB 2 nicht pauschal begrenzt werden dürfen. Vielmehr ist im Einzelfall zu prognostizieren, wie lange der Förderunterricht andauert sollte, um die entsprechenden Lernziele zu erreichen.

Die Klägerin besucht die Realschule in Iserlohn und bezieht gemeinsam mit ihrer Mutter, mit der sie in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB 2. Das Jobcenter lehnte den Antrag auf Übernahme der Kosten in Höhe von 78 Euro monatlich für außerschulische Nachhilfe im Fach Mathematik über die Dauer von zwei Monaten hinaus ab. Zur Begründung gab sie an, dass zur Gewährleistung von Gleichberechtigung insoweit grundsätzlich eine Pauschalierung zu erfolgen habe.

Hiergegen wandte sich die Klägerin zuletzt im Klageverfahren und erhielt vom Sozialgericht Dortmund Recht. Dieses verurteilte das Jobcenter zur Übernahme der Nachhilfekosten für zunächst ein Schulhalbjahr.

Nach Auffassung des Gerichts könne eine Pauschalierung nicht den Zielen der durch den Anspruch zu verwirklichenden Teilhabe gerecht werden. Vielmehr ergebe sich hier aus den Stellungnahmen der Klassenlehrerin und des Mathematiklehrers, dass die Nachhilfe erforderlich sei, um das Lernziel der Klasse zu erreichen und dauerhaft ohne Nachteile dem Unterricht auch in den höheren Klassen folgen zu können. Eine zeitliche Grenze aus den gesetzlichen Bestimmungen dagegen gerade nicht. Dies sei auch nicht sachgerecht, da stets der Einzelfall hier Maßgabe der Betrachtung sein müsse. Abzustellen sei insoweit auf den konkreten Förderbedarf des jeweiligen Kindes.

Ausdrücklich wies das Gericht darauf hin, dass die Pauschalierung der Verwirklichung der Chancengerechtigkeit für Kinder von Hartz-4-Empfängern entgegenstehe. Diese müsse jedoch stets Berücksichtigung finden, wie auch das Bundesverfassungsgericht angemahnt habe.

Das Urteil ist rechtskräftig.

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Veröffentlicht am

26.02.2014

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Rechtsanwalt David Andreas Köper aus Hamburg Rechtsanwalt David Andreas Köper

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