Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden (Urteil vom 02.03.2009 – Az. L 19 AS 61/08), dass Hartz-IV-Empfänger, die mit Hilfe eines Maklers ihr Haus verkaufen, um in eine kleinere Wohnung zu ziehen, keinen Ersatz der Maklerkosten verlangen können. Die Revision zum Bundessozialgericht wurde zugelassen.
Das Gericht entschied, dass die Grundsicherungsbehörde nach nach § 22 Absatz 3 Satz 1 SGB II (Sozialgesetzbuch II) grundsätzlich nur Kosten eines Umzugs und einer Wohnungsbeschaffung übernehmen könne. Eine Maklercourtage für einen Hausverkauf falle nicht darunter. Sie lasse sich weder dem Begriff des Umzugs selbst zuordnen, noch sei sie mit dem Finden und Anmieten einer neuen Wohnung verbunden. Zudem fehlte nach Ansicht des LSG NRW im Fall des Klägers die von Gesetz geforderte vorherige schriftliche Zustimmung der Behörde.
Geklagt hatte ein Hartz-IV-Empfänger aus dem Rhein-Erft-Kreis. Er hatte mit seiner Ehefrau und einer 1987 geborenen Tochter ein Eigenheim - von etwa 170 m² Wohnfläche und einem Schätzwert von 280.000,00 Euro - bewohnt. Der Kläger hatte das Haus mit Hilfe eines Maklers Ende 2005 verkauft, nachdem die zuständige ARGE die dafür anfallenden, nach Hartz-IV-Maßstäben zu hohen laufenden Kosten nicht mehr übernehmen wollte. Die Provision des Maklers betrug 4.054,20 Euro. Der Kläger hatte argumentiert, innerhalb der von der Behörde gesetzten Umzugsfrist von sechs Monaten sei ihm der Hausverkauf nur durch einen Makler möglich gewesen. Der Verkauf des zunächst bewohnten Eigenheimes stehe in untrennbarem Zusammenhang mit der Beschaffung sozialrechtlich angemessenen Wohnraumes, zu der die Beklagte ihn aufgefordert habe.
Das LSG hat wegen der Bedeutung der Rechtssache die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen; das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig (LSG NRW, Urteil vom 02.03.2009 – Az. L 19 AS 61/08; Vorinstanz SG Köln, Urteil vom 12.08.2008 – S 30 (22) AS 118/07 SG Köln).
Quelle: Pressemitteilung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 14.05.2009
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Veröffentlicht am
15.05.2009
Autor
Rechtsanwalt David Andreas Köper
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