Das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Essen hat entschieden, dass Leistungsbezieher vorläufig ein Darlehen zur Tilgung von Strom- und Gasschulden erhalten können, wenn sie mit den Abschlägen hierfür in Rückstand geraten sind.

Der Kläger war mit den zu zahlenden Abschägen für Strom und Gas in Rückstand geraten.Dadurch hatten sich erhebliche Schulden bei den Stadtwerken angehäuft. Er begehrte vor den Instanzgerichten daher Hilfe vom zuständigen Jobcenter in Form der Kostenübernahme oder zumindest eines entsprechenden Darlehens. In zweiter Instanz erhielt er vom Landessozialgericht Essen Recht. Es verurteilte das Jobcenter zur Übernahme der Schulden in Höhe von 3000 Euro.

Das Gericht legte dar, dass es keine andere Möglichkeit sehe, die Wohnung wieder mit Energie zu versorgen. Ein Anbieterwechsel komme wegen hoher Schulden nicht in Betracht. Alle Selbsthilfemöglichkeiten, die vorrangig einzusetzen seien, habe der Kläger zudem schon ausgeschöpft. Auch hatte er sich vergeblich um eine Einigung mit den Stadtwerken bemüht. Voraussetzung sei darüber hinaus, dass prognostisch davon ausgegangen werden könne, dass der Kläger künftig regelmäßig die Raten für das Darlehen bedienen könne. Dies sei als gegeben anzusehen gewesen, weshalb der Anspruch bestehe.

Das Gericht rügte zudem scharf Weise das Verhalten und die Vorgehensweise des Jobcenters. Es hatte sich seit über einem Jahr geweigert, eine Entscheidung über die Darlehnsgewährung zu treffen.

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Veröffentlicht am

24.05.2013

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Rechtsanwalt David Andreas Köper aus Hamburg Rechtsanwalt David Andreas Köper

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