Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem die Möglichkeit für pflegebedürftige Behinderte, im Krankenhaus eine Assistenzpflege in Anspruch nehmen zu können auch auf stationäre Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen ausgeweitet werden soll. Sollte eine entsprechende Gesetzesänderung in Kraft treten, könnte dadurch die Versorgung von Schwerstpflegebedürftigen beim Übergang vom Krankenhaus in die Pflege verbessert werden.
Seit dem Jahr 2009 haben Menschen mit einem besonders hohen Pflegebedarf bereits Anspruch darauf, dass nicht nur zu Hause, sondern auch bei einem Aufenthalt in einem Krankenhaus von Pflegekräften betreut werden können, die sie nach den maßgeblichen Vorschriften des Sozialgesetzbuches 12 im sogenannten Arbeitgebermodell beschäftigen. Diese Notwendigkeit habe sich in der Praxis nunmehr bewährt. Darüber hinaus seien jedoch auch Mängel in anderen Bereichen zu Tage getreten. So zeige die Praxis, dass die besondere pflegerische Versorgung während eines Aufenthalts in einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung nicht ausreichend sichergestellt ist. Deshalb bringt die Bundesregierung nun einen Gesetzentwurf ein, der diese Versorgungslücke bzw. die bisweilen bestehende Diskrepanz lösen soll.
In seiner Stellungnahme hat sich auch bereits der Bundesrat diesbezüglich für eine Änderung des Soialgesetzbuches 11 ausgesprochen, wonach Pflegebedürftige für Investitionen und Maßnahmen zur Instandhaltung in Zukunft die Möglichkeit erhalten sollten, angemessene Pauschalen anrechnen zu können.
Sollten Sie selbst Assistenzpflege im Rahmen des Arbeitgebermodells beziehen und Fragen hierzu haben, kontaktieren Sie mich gerne.
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Veröffentlicht am
01.10.2012
Autor
Rechtsanwalt David Andreas Köper
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