Menschen, die an einem Diabetes mellitus leiden, können als Schwerbehinderte anerkannt werden, und zwar auch dann, wenn ihre Blutwerte optimal eingestellt sind, sie aber viel Sport treiben müssen.
Dies entschied jetzt das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vorn 28. August 2009, Aktenzeichen L 13 SB 294/07) Geklagt hatte eine im Jahre 1953 geborene Frau, die an einem insulinpflichtigen Diabetes mellitus Typ 2 leidet. Dank einer konsequenten Lebensführung, die unter Anderem täglich umfangreicheren Sport einschließt, konnte die Klägerin eine optimale Einstellung ihrer Blutwerte erreichen; deshalb wurde ihr zunächst die Anerkennung als Schwerbehinderte verrweigert. Jetzt hatte die Frau in zweiter Instanz Erfolg: Das Landessozialgericht bewertete die regelmäßige sportliche Betätigung als medizinisch notwendigen Therapieaufwand, der Auswirkungen auf die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft habe und zu einer Anerkennung als Schwerbehinderte führe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, das Landessozialgericht hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zugelassen.
Quelle: Pressemitteilung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 16.09.2009.
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Veröffentlicht am
23.09.2009
Autor
Rechtsanwalt David Andreas Köper
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