Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Pilot eines Kampfflugzeugs, der infolge eines Zwischenfalls bei der Landung dienstunfähig wird, Anspruch auf ein erhöhtes Ruhegehalt nach den einschlägigen versorgungsrechtlichen Regeln hat.
Der Kläger war Pilot von Kampfflugzeugen. Am Tag des verheerenden Unfalls saß er im Cockpit eines Flugzeugs des Waffensystems Tornado. Er hatte infolge schlechter Witterungsbedingungen vier Mal vergeblich versucht, zu landen. Beim fünften und letzten Versuch verlor er jedoch die Kontrolle über das Flugzeug, welches sich mehrfach überschlug und fast vollständig zerstört wurde. Der Kläger betätigte rechtzeitig den Schleudersitz, zog sich hierbei jedoch erhebliche Verletzungen zu. Es kam insbesondere zu Verletzungen und Brüchen der Wirbelsäule, der Oberschenkelknochen sowie der Knie. Zudem war er traumatisiert und leidet noch heute unter den Folgen der Geschehnisse.
Daraufhin wurden eine Dienstunfähigkeit des Klägers einerseits sowie eine Minderung der Erwerbsfähigkeit um 70 Prozent andererseits festgestellt. Es erfolgte die Versetzung in den Ruhestand. Er erhielt eine einmalige Unfallentschädigung. Gegen die Festsetzung der Versorgungsbezüge legte der Kläger jedoch Widerspruch ein. Er begehrte die Feststellung, dass es sich um einen qualifizierten Dienstunfall gehandelt habe, der ein höheres Ruhegehalt begründen würde.
Nachdem dem Widerspruch nicht abgeholfen wurde, erhob der Kläger Klage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz. Mit dieser hatte er umfänglich Erfolg.
Das Gericht hat in deiner Urteilsbegründung ausgeführt, dass sich der Soldat einer Diensthandlung ausgesetzt gesehen habe, die besonders gefährlich gewesen sei. Sie habe insbesondere auch eine Gefahr für Leib und Leben begründet. Sicherlich sei es nicht so, dass per se davon ausgegangen werden könne, dass ein Flug mit einem Tornado bei widrigen Witterungsverhältnissen zu einer besonderen Gefährlichkeit führen würde. Allerdings habe der eingesetzte Untersuchungsausschuss der Bundeswehr festgestellt, dass die Fluginstrumente nicht richtig gearbeitet hätten. Zusammen mit den widrigen Wetterverhältnissen komme dies einer besonderen Situation gleich.
Auch habe es im Ablauf Fehler gegeben, die durch falsche Ansagen des Towers befördert worden seien. Insgesamt sei der Vorfall durch vielerlei Umstände erst derartig wahrscheinlich geworden. Die konkrete Situation, die stets vordergründige Beachtung finden müsse, sei hier so, dass ein qualifizierter Unfall vorliege.
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Veröffentlicht am
04.12.2013
Autor
Rechtsanwalt David Andreas Köper
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