Heute, am 11.02.2009 wurde das Dienstrechtsneuordnungs (DNeuG) verkündet. Die Neuregelung bringt zahlreiche Änderungen für Bundesbeamte mit sich.
Durch das DNeuG werden zahlreiche Gesetze geändert oder neu gefasst. Betroffen sind u.a. das Bundesbeamtengesetz (BBG), das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG), das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG), das Soldatenversorgungsgesetz (SVG), das Bundespolizeibeamtengesetz (BPolBG), das Deutsche Richtergesetz (DRiG), das Soldatengesetz (SG).
Für die Versorgung der Bundesbeamten bringt das DNeuG u.a. folgende Änderungen: - Anhebung der Regelaltersgrenze für den Ruhestand auf das 67. Lebensjahr (schrittweise), § 51 BBG - Anhebung der Altersgrenze für den Ruhestand schwerbehinderter Beamter (schrittweise), § 52 BBG - Einführung einer Versorgungsauskunft auf schriftlichen Antrag (nach der Sach- und Rechtslage zur Zeit der Antragstellung), § 49 Abs. 10 BeamtVG - Erhöhung des anrechnungsfreien pauschalen Hinzuverdienstbetrages bis monatlich 400 € (zzgl. 800 € im Jahr) für dienstunfähige Ruhegehaltsempfänger, § 53 BeamtVG - Überleitung der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger in das neue Besoldungssystem.
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Veröffentlicht am
11.02.2009
Autor
Rechtsanwalt David Andreas Köper
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Urheber
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