Am 7. Juni findet im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages die öffentliche Anhörung zum ”Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende“ statt.
In dem Gesetzentwurf geht es um die Beibehaltung der JobCenter, eine Bund-Länder-Mischverwaltung, die das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt hat. Die Bundesregierung beabsichtigt, durch entsprechende Verfassungs- und Gesetzesänderung die bisherige Struktur beizubehalten und weiterzuentwickeln. Sachverständige werden sein: die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, der Deutsche Gewerkschaftsbund, ver.di -Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund e. V., der Deutsche Städtetag, der Bundesrechnungshof, die Bundesagentur für Arbeit, das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH, Marlis Bredehorst, Dr. Egbert Schneider und Norbert Rein. Die Anhörung findet von 12 bis 15 Uhr im Sitzungssaal 4.900 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin statt.
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Veröffentlicht am
07.06.2010
Autor
Rechtsanwalt David Andreas Köper
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