Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf für eine Änderung einiger maßgeblicher versicherungsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Insbesondere sollen in diesem Zusammenhang Auskunftsansprüche für Privatversicherte ausgebaut und verbessert werden.

Der Gesetzentwurf, der maßgeblich vom Bundesministerium für Justiz erarbeitet wurde, sieht vor, dass Privatversicherte künftig Auskunftsansprüche gegen ihren Versicherer eigenständig effektiv durchsetzen können. Die Versicherten sollen erleichterten Zugang zu Gutachten und Stellungnahmen erhalten, die die Versicherung über sie eingeholt hat. Technisch geht es um eine inhaltliche Erweiterung des § 202 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Danach können die Versicherten von der Versicherung bisher lediglich verlangen, "einem von ihnen benannten Arzt oder Rechtsanwalt" Auskunft zu erteilen. Künftig soll die Einschaltung eines Anwalts oder Arztes nur dann erforderlich sein, wenn der Auskunfterteilung "erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Gründe entgegenstehen". Diese Neuregelung ist zu begrüßen. Es kann nicht sein, dass man einen Rechtsanwalt oder Arzt in Anspruch nehmen muss, um von einer privaten Versicherung Auskunft über personenbezogene Daten zu erhalten. Für die Durchsetzung von Auskunftsansprüchen gegenüber einem privaten Versicherer bestehen im Übrigen aber auch neben dem VVG weitere rechtliche Handhaben.

Bei kostenintensiven Behandlungen soll zudem die Versicherung verpflichtet werden, bereits im Vorfeld mitzuteilen, ob und inwieweit die Kosten hierfür übernommen werden können. Nach dem Gesetzentwurf sollen die Versicherten "vor Beginn einer Heilbehandlung, deren Kosten voraussichtlich 2 000 Euro überschreiten werden, in Textform vom Versicherer Auskunft über den Umfang des Versicherungsschutzes für die beabsichtigte Heilbehandlung verlangen" können (Einfügung § 192 Abs. 8 VVG). Diese Änderung könnte dazu beitragen, dass dringende Kostenfragen nicht erst sehr spät zu Lasten der Gesundheit der Versicherten geklärt werden. Der Änderungsvorschlag ist auch insoweit zu begrüßen.

Der Gesetzentwurf ist beim Bundesministerium der Justiz hier abrufbar (Stand 29.08.2012).


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Veröffentlicht am

29.08.2012

Autor

Rechtsanwalt David Andreas Köper aus Hamburg Rechtsanwalt David Andreas Köper

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