Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass eine Schwellkörperprothese bei erektiler Dysfunktion aufgrund einer Entfernung der Prostata von der Beihilfestelle zu übernehmen ist.

Der 1954 geborene beihilfeberechtigte Kläger leidet nach einer radikalen Prostatektomie (Entfernung der Prostata) unter erektiler Dysfunktion. Nachdem verschiedene Therapieversuche (SKAT, MUSE, selbst gekaufte Vakuumpumpe, drei verschiedene PDF-5-Inhibitoren, Erprobung des "Kieler Modells" für ein Jahr) zu keiner Besserung geführt hätten, stellte er den Antrag auf Kostenübernahme für eine Schwellkörperprothese. Für diese Operation und den stationären Krankenhausaufenthalt wurden ihm nach der Durchführung insgesamt 8.683,30 EUR in Rechnung gestellt. Diese verlangte er von seiner Beihilfestelle zurück. Nachdem diese eine solche Kostenübernahme abgelehnt hätte, zog der Kläger vor das Verwaltungsgericht Köln.

Dieses gab dem Kläger Recht und hat folgendes ausgeführt:

Die Aufwendungen für die Versorgung des Klägers mit einer Schwellkörperprothese sind nach § 25 Absatz 1 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) beihilfefähig. Die dem Kläger implantierte Schwellkörperprothese diene dazu, den Erfolg der Behandlung seiner erektilen Dysfunktion zu sichern und einer drohenden Behinderung (Vollständiger Verlust der Erektionsfähigkeit, Unmöglichkeit des Geschlechtsverkehrs) vorzubeugen.

Die erektilen Dysfunktion, an der der Kläger nach einer Prostasektomie leidet, sei insoweit eine behandlungsbedürftige Krankheit i.S.d. Beihilferechts. Der Begriff der Krankheit ist - ebenso wie zahlreiche andere Begriffe - im Beihilferecht nicht ausdrücklich geregelt. Es kann das sozialversicherungsrechtliche Verständnis des Begriffs und die hierzu ergangene Rechtsprechung sinngemäß herangezogen werden.

Folglich bestand hier ein Anspruch auf Kostenübernahme.

Kontaktieren Sie mich bei weiteren Fragen gerne.

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 09.12.2011.


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Veröffentlicht am

14.04.2012

Autor

Rechtsanwalt David Andreas Köper aus Hamburg Rechtsanwalt David Andreas Köper

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