Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat in einem aktuellen Verfahren entschieden, dass ein Feuerwehrmann, der wegen Gesundheitsschäden in die vorzeitigen Ruhestand versetzt werden muss, Anspruch auf erhöhtes Unfallruhegehalt haben kann, wenn die Schäden aus einem Brandeinsatz herrühren.
Der Kläger war Feuerwehrmann und in dieser Funktion bei einem Wohnhausbrand im Jahr 2008 eingesetzt worden, bei dem es mehrere Tote und Verletzte gab. Zudem verlief der Einsatz am Faschingsmontag alles andere als optimal. Aufgrund der hierbei entstandenen gesundheitlichen, insbesondere auch psychischen, Probleme ist der Beamte in den Ruhestand versetzt worden. Es fragte sich jedoch nunmehr, ob ihm ein erhöhtes Unfallruhegehalt aufgrund dieses Unfalls zusteht. Dies lehnte die zuständige Behörde zunächst ab, das Oberverwaltungsgericht gab ihm jedoch nunmehr letztinstanzlich Recht.
Der Beamte war an diesem Tag in vorderster Front im Einsatz. Er hielt sich zu Beginn unmittelbar neben einem Sprungpolster auf, das freiwillige Helfer herbeigetragen, aber nicht richtig mit Luft befüllt hatten. Er versuchte daraufhin, das Polster funktionstauglich zu machen und Luft hineinzufüllen. Währenddessen sprangen aber bereits mehrere Menschen aus dem brennenden Haus und schlugen unmittelbar neben ihm auf dem nicht rettenden Sprungtuch auf. Es verstarb dabei u.a. eine schwangere Frau, worunter der Beamte erheblich zu leiden hat.
Voraussetzung für die Anerkennung eines erhöhten Unfallruhegehalts sei nach Auffassung des Gerichts eine besondere Lebensgefahr. Dieser sei der Beamte ausgesetzt gewesen. Zum einen hätte auch beim Springen der anderen Personen nach draußen Lebensgefahr bestanden, zudem habe sich der Beamte im weiteren Verlauf bereit erklärt, in das brennende Haus hineinzugehen, um Leichen zu bergen. Schon dies sei ausreichend. Darüber hinaus spreche allerdings bereits das Vorliegen eines solchen Brandes für eine erhöhte Gefährlichkeit, da es sich regelmäßig bei den Ausführungshandlungen zum Schutz der Beteiligten um gefahrgeneigte Tätigkeiten handele.
Die beklagte Stadt hatte argumentiert, dass es zum Berufsbild eines Feuerwehrmannes gehöre, sich solchen Gefahren auszusetzen. Diesem Ansatz folgte das Gericht nicht, sondern machte deutlich, dass nicht jeder Einsatz mit einer besonderen Lebensgefahr verbunden sei. Das folge schon aus den Fallstatistiken der Feuerwehr.
Das Urteil ist rechtskräftig.
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Veröffentlicht am
19.12.2013
Autor
Rechtsanwalt David Andreas Köper
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