Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden (Beschluss vom 05.02.2008, Az.: L 25 B 146/08 AS ER), dass Studenten während eines Urlaubssemsters Arbeitslosengeld 2 beziehen können.

Nach Ansicht des Gerichts ist die Ausschlussregel des § 7 Abs 5 SGB 2 auf einen Studenten im Urlaubssemester nicht anwendbar. An der Grundvoraussetzung für eine Förderung nach dem BAföG, nämlich dem Besuch einer Ausbildungsstätte, fehle es, wenn und solange der Auszubildende von der Ausbildungsstätte beurlaubt sei.

Ansprüche auf Arbeitslosengeld 2 können in solchen Fällen notwendigenfalls im sozialgerichtlichen Eilverfahren durchgesetzt werden. Wenn Sie Fragen hierzu haben, kontaktieren Sie mich gerne.


Kommentare


Seien Sie die erste Person, die einen Kommentar zu diesem Artikel abgibt.


Kommentar schreiben

Veröffentlicht am

01.03.2008

Autor

Rechtsanwalt David Andreas Köper aus Hamburg Rechtsanwalt David Andreas Köper

Hinweis

Der Artikel spiegelt die Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Die Rechtslage kann sich jederzeit ändern.

Urheber

© Rechtsanwalt Köper (Gilt nicht für gekennzeichnete Pressemitteilungen, Medieninformationen und Gerichtsentscheidungen)

Downloads