Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden (Beschluss vom 05.02.2008, Az.: L 25 B 146/08 AS ER), dass Studenten während eines Urlaubssemsters Arbeitslosengeld 2 beziehen können.
Nach Ansicht des Gerichts ist die Ausschlussregel des § 7 Abs 5 SGB 2 auf einen Studenten im Urlaubssemester nicht anwendbar. An der Grundvoraussetzung für eine Förderung nach dem BAföG, nämlich dem Besuch einer Ausbildungsstätte, fehle es, wenn und solange der Auszubildende von der Ausbildungsstätte beurlaubt sei.
Ansprüche auf Arbeitslosengeld 2 können in solchen Fällen notwendigenfalls im sozialgerichtlichen Eilverfahren durchgesetzt werden. Wenn Sie Fragen hierzu haben, kontaktieren Sie mich gerne.
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Veröffentlicht am
01.03.2008
Autor
Rechtsanwalt David Andreas Köper
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