Rechtsanwalt Köper verfügt über langjährige anwaltliche Erfahrung im Bereich des Sozial- und Versicherungsrechts und ist zusätzlich als Dozent für Sozialversicherungs- und Sozialrecht tätig.
Seit 2007 | Durchgehende Beratung und Vertretung von Versicherten und Leistungsempfängern gegenüber gesetzlichen und privaten Versicherungen und Leistungsträgern in Anhörungs-, Antrags-, Widerspruchs- und Klage- und Berufungsverfahren, Kommentierung des HmbWBG |
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2009/2010 | Fachanwaltslehrgang Medizinrecht |
2007/2008 | Fachanwaltslehrgang Sozialrecht |
2007 | Kanzleigründung in Hamburg mit Schwerpunkt Sozialversicherungs- und Sozialrecht |
2004—2007 | Rechtsreferendariat in Nordrhein-Westfalen und Hamburg, u.a. bei der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, Referat SI 3 Seniorenarbeit und Pflege |
1998—2004 | Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bremen mit Schwerpunkt Handels-, Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht |
1985—1998 | |
1979 | Geboren 1979 in Bremen |
Familienstand | Verheiratet, 3 Kinder. |
Als Rechtsanwalt war Rechtsanwalt Köper an der Erarbeitung des Hamburgischen Gesetzes zur Förderung der Wohn- und Betreuungsqualität älterer, behinderter und auf Betreuung angewiesener Menschen (Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz - HmbWBG) als Nachfolgegesetz zum Heimgesetz mitgewirkt. Darüber hinaus bin ich als Bearbeiter des Werkes „Heimrecht des Bundes und der Länder“ von Dahlem/Giese/Igl tätig.