Erfolgreicher Widerspruch gegen die Ablehnung der Feststellung der Schwerbehinderung (GdB 50) durch das Versorgungsamt Hamburg.

In diesem Fall hatte das Versorgungsamt Hamburg der Mandantschaft die Feststellung der Schwerbehinderung, also eines GdB von mindestens 50, verweigert. Nach Akteneinsichtnahme, Besprechung der Funktionseinschränkungen und Beschwerden mit der Mandantschaft und eingehender Widerspruchsbegründung sowie nochmaliger Prüfung durch den Ärztlichen Dienst des Versorgungsamts wurde dem Widerspruch abgeholfen und ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Es erfolgte ferner eine teilweise Erstattung der Rechtsanwaltskosten durch das Versorgungsamt.
