Erfolgreicher Widerspruch gegen die Ablehnung außervertraglicher ambulanter Psychotherapie.

In diesem Fall hatte die Techniker Krankenkasse einen Antrag der Mandantschaft auf Kostenerstattung für Behandlungen/Sitzungen bei einem Psychologischen Psychotherapeuten ohne Kassenzulassung (sog. außervertragliche Psychotherapie) abgelehn, obwohl die Mandantschaft lange Zeit - auch über die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigungen (TSS) - erfolglos versucht hat, einen freien Therapieplatz bei einer Therapeutin oder einem Therapeuten mit Kassenzulassung zu erhalten. Nach gemeinsamer Besprechung der Angelegenheit und eingehender Widerspruchsbegründung unter Vorlage der erfolglosen Bemühungen um einen Therapieplatz hat die Techniker Krankenkasse dem Widerspruch abgeholfen und die Rechtsanwaltskosten erstattet.
